Frage an Stephan Mayer von Holger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mayer,
hier
können wir Ihr Engagement für die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes nachlesen.
Im Artikel aufgeführt ist ein Link zur EU, der hunderttausendfachen Menschenhandel zu Prostitutionszwecken benennt und den Sie sich offensichtlich zu eigen machen.
Indes ergibt ein Abgleich mit der Wirklichkeit und dem Bundeskriminalamt
Zahlen, die Ihren Aktionismus in keiner Weise rechtfertigen und es stellt sich dem Verständigen die Frage, ob die um den Multiplikationsfaktor 1000 höher behaupteten Opferzahlen der EU nicht ideologischen Zwecken dienen.
Legen Sie bitte dar, warum nach Legalisierung der Prostitution bei den Damen des Gewerbes nicht umfassende Überprüfungen möglich sein sollten (der Standort von Bordellen ist schließlich bekannt und notfalls aus Kontaktanzeigen zu erfahren) ähnlich denen auf jeder Baustelle üblichen Kontrollen der Papiere u.ä., überdies ist dem steuerzahlenden Bürger die Schärfe finanzamtlicher Kontrollmechanismen längst schmerzhaft klar geworden und es ist nicht einsichtig, warum diese im horizontalen Gewerbe nicht anwendbar sein sollten.
Die stringenten Maßnahmen polizeilicherseits anläßlich der Fußball- WM hier und der von interessierter Seite prognostizierten 50 000 Zwangsprostituierten erbrachten jedenfalls nicht einen einzigen Treffer.
Nach dem Vorgesagten sind wir gespannt, welche Maßnahmen Sie favorisieren. Benennen Sie sie uns.
Sehr geehrter Herr Sulz,
vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de zum Prostitutionsgesetz. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 13. Juni 2012 ein Expertengespräch zum Thema „Mehr Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel – Änderungsbedarf im Prostitutionsgesetz“ durchgeführt. Das Expertengespräch hat einen eindeutigen Handlungsbedarf des Gesetzgebers aufgezeigt (sehen Sie hierzu auch bereits den Bericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2007; http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=97962.html ).
Aus den Ausführungen der Sachverständigen konnten wir entnehmen, dass die derzeit geltende Rechtslage der Kriminalität im Rotlicht-Milieu Vorschub leistet und Zwangsprostitution sogar noch begünstigt. Als mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Prostituierten wurden insbesondere eine Anzeigepflicht für Prostituierte und Verschärfungen im Gewerberecht für Bordellbetreiber gefordert. Aber auch die Wiedereinführung von örtlichen Gesundheitsuntersuchungen könnten nach Meinung der Experten helfen, bestehende Abhängigkeiten von zumeist sehr jungen Frauen zu verringern.
Im Rahmen des Expertengesprächs wurde auch der von ihnen angesprochene Aspekt einer einheitlichen verdachtsunabhängigen Rechtsgrundlage für ein Betreten von Bordellen diskutiert. Sowohl die Vertreterinnen und Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft als auch die Vertreterinnen und Vertreter von Hilfsorganisationen und öffentlichen Kontaktstellen für Prostituierte sprachen sich für die Schaffung eines solchen bundeseinheitlichen Betretungsrechtes aus. Derzeit sei ein Betreten gegen den Willen des Betreibers lediglich im Falle eines konkreten Verdachts möglich. Gerade das Zeigen von Präsenz vor Ort und die Bereitschaft für Prostituierte ansprechbar zu sein, könnten jedoch helfen, bestehende Zwangslagen schneller als bisher zu beenden. Die Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden nun in nächster Zeit das Expertengespräch auswerten und entsprechende Gesetzesinitiativen prüfen.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter