Frage an Stephan Mayer von Leif H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Glück auf aus Schwarzenberg!
Nun ist bei uns der Weihnachtsmarkt vorbei und ich finde endlich wieder Zeit mich der Politik zu widmen.
Heute bewegt mich der Umstand, daß Sie dem neuen Wahlgesetz zugestimmt haben, mit Ihnen in Kontakt zu treten.
Haben Sie die Beispiele, in denen es nach dem neuen Wahlrecht weiterhin zu einem negativen Stimmgewicht kommt, vor der Abstimmung zur Kenntnis genommen? Eine Erläuterung der Beispiele finden Sie hier:
Wie ist es dazu gekommen das neue Wahlgesetz zu verabschieden, ohne den Versuch einen Konsens mit allen Fraktionen zu erreichen? Ist das beim Wahlrecht nicht angebracht?
Mit herzlichen Güßen,
Leif Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie am 13. Dezember 2011 auf www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Ihre Frage gibt mir die Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, dass die christlich-liberale Koalition über mehrere Monate hinweg das Gespräch mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag gesucht hat, um eine Novellierung des Bundeswahlgesetzes zu erreichen, die auch von den Oppositionsfraktionen getragen wird. Letztlich sind die Gespräche jedoch vor allem daran gescheitert, dass der Fokus der Oppositionsfraktionen nicht auf der Behebung des negativen Stimmgewichts lag, sondern auf der Abschaffung der Überhangmandate. Sie verfolgten mit ihren Entwürfen offensichtlich nicht eine Änderung des Wahlrechts, sondern eine zukünftige Veränderung des Ergebnisses der Wahl. Dies ist auch im Rahmen einer umfangreichen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 05. September 2011 sehr deutlich geworden ( http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung11/index.html ).
Der Vorschlag der christlich-liberalen Koalition beseitigt jedoch den nachteiligen Effekt des negativen Stimmgewichts in dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Umfang. Im Grundsatz behält er aber das bewährte System des personalisierten Verhältniswahlrechts bei. Dies ist ein Beitrag zu gelebter Bürgernähe und ein angemessener Kompromiss zwischen den Interessen der großen und der kleinen Parteien.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter