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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Roland K. •

Frage an Stephan Mayer von Roland K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mayer,

Mit Schrecken nahm ich im Radio vom Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1.Mai diesen Jahres Kenntnis. Anfangs wurde noch beschwichtigt das dies kaum Auswirkungen auf den hiesigen Arbeitsmarkt haben werde.
In Töging, meinem Wohnort kann davon keine Rede sein! Wenn ich abends meine Einkäufe im örtlichen Supermarkt erledige trifft man dort immer überwiegend Gastarbeiter, die mit Reisebusen und Transportern aus unseren Nachbarländern Slowenien, Polen, Ungarn und Litauen kommen, an!

Nun frage ich mich wirklich Herr Mayer, welchen Vorteil soll dies für uns haben?
Sinken doch die Reallöhne schon seit zehn Jahren, trägt dieser Zustand meines Erachtens einer Verschlimmerung des Lohndumpings bei, von der Massenüberfremdung die bei uns seit Jahrzenten stattfindet ganz abgesehen!

Auch im CSU regierten Bayern gehen viele Kommunen und Gemeinde den Bach runter, die Armut steigt und dies obwohl wir doch stetiges Wachstum haben! Der Unmut der Bevölkerung ggü. der Politik war wahrscheinlich noch nie größer!
Wie wollen sie dem entgegenwirken?

Herr Mayer, sie sind doch unser Volksvertreter! So sind doch derjenige der uns in Berlin vertritt! Deswegen wende ich mich an Sie.
Welche Perspektive wollen Sie jungen Menschen vermitteln?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kasböck,

vielen herzlichen Dank, dass Sie auf www.abgeordnetenwatch.de Ihre Meinung zum Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 in Deutschland darlegen. Sehr gerne nehme ich dazu Stellung und bitte Sie herzlich, die Verzögerung meiner Antwort zu entschuldigen.

Sieben Jahre dauerte die durch die Bundesregierung festgelegte Übergangszeit in Deutschland, um Deutschland auf die Einführung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit einzustellen, welche eine Grundfreiheit der EU darstellt. In diesen sieben Jahren öffnete Deutschland bereits eingeschränkt den Arbeitsmarkt für Arbeitswillige aus den osteuropäischen Nachbarländern – jedoch nur unter bestimmten Auflagen. Bis 2009 sind dadurch ca. 580.000 Mittelosteuropäer durch diese Möglichkeit nach Deutschland gekommen und lebten in unserem Land.
Oberstes Prinzip dabei war die Ablehnung der Privilegierung ausländischer und damit die Bevorzugung deutscher Fachkräfte. Dies hatte die christlich-liberale Koalition in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben - dort heißt es: „„Der Zugang von ausländischen Hochqualifizierten und Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt muss systematisch an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarkts ausgerichtet und nach zusammenhängenden, klaren, transparenten und gewichteten Kriterien wie beispielsweise Bedarf, Qualifizierung und Integrationsfähigkeiten gestaltet werden.“ (S. 22/23) Nach diesem Grundsatz regelte die Bundesregierung in der Übergangszeit den Zugang ausländischer Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt.

Einige Nachbarländer der EU haben ihre Grenzen bereits vor dem 1. Mai 2011 geöffnet. Ihre durchweg positiven Erfahrungen lehren uns, dass vorzugsweise junge, mobile und gut ausgebildete Menschen das Angebot, nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten, wahrnehmen. Auch wurden im Bezug auf diejenigen EU-Mitgliedsstaaten, die zum 01. Mai 2004 beigetreten sind und für die seit dem 01. Mai 2011 die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, keinerlei negative Erfahrungen gemacht.
Dies bedeutet für unser Land nicht, dass hier die Arbeit ausgeht – im Gegenteil: Deutschland fehlt es in einigen Branchen nachweislich an Fachkräften. Damit unsere Wirtschaft weiterhin so stark bleibt oder noch wächst, brauchen wir kompetente ausführende Kräfte in der Arbeitswelt. Die Öffnung der Grenzen und die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Fachkräfte aus Osteuropa bedeutet somit eine Chance für die deutsche Wirtschaft und damit unser aller Wohlstand.
Doch auch hier muss eines vollumfänglich gelten: Deutsche Fachkräfte müssen privilegiert bleiben. Wir möchten nicht, dass einheimische Fachkräfte arbeitslos sind während osteuropäische Arbeitskräfte eingestellt werden. Dem gilt es entgegenzuwirken.

Wie Sie zu Recht kritisch bemerkt haben, besteht gerade im Niedriglohnsektor die Gefahr der Ausbeutung und des Lohndumpings. Um eine Ausnutzung der Arbeiter zu verhindern und dem Lohndumping entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung in der Vergangenheit durch die Aufnahme gemäß dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz in mehreren Branchen Mindestlöhne eingeführt, so etwa in der Abfallwirtschaft, dem Dachdeckerhandwerk, dem Baugewerbe, dem Elektrohandwerk, den Wäschereidienstleistungen, dem Maler- und Lakiererhandwerk, der Pflegebranche und der Gebäudereinigung. In Kürze folgen noch weitere Branchenmindestlöhne in der Zeitarbeit und dem Wach- und Sicherheitsgewerbe. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Arbeiter dieser Berufe einen menschenwürdigen Lohn erhalten und Unternehmen nicht eher ausländische Arbeiter einstellen, die bereit sind, für weniger Gehalt zu arbeiten.

Sehr geehrter Herr Kasböck, für mich ist es ein ethischer Grundsatz, dass jeder, der vollzeitbeschäftigt ist, sich und seine Familie durch seinen Verdienst ernähren kann. Nichtsdestotrotz ist die Einführung eines festen gesetzlichen Mindestlohns abzulehnen: Neben der Vernichtung von Arbeitsplätzen hätte die Einführung zur Folge, dass illegale Beschäftigungspraktiken wie Schwarzarbeit an der Tagesordnung wären. Weiter führt der Mindestlohn nicht zu einer Abschöpfung von mehr Kaufkraft; eine Folge höherer Löhne wären höhere Preise, die wiederum gerade Personen mit geringen Einkommen treffen würden.

De christlich-liberale Koalition setzt alles daran, durch soziale Leitlinien und eiserne Kontrolle den Fachkräftemangel durch die Anstellung vorzugsweise deutscher Staatsbürger zu beseitigen, Schwarzarbeit zu verhindern und eine Unterlaufung des Mindestlohns zu unterbinden.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer

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