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Stephan Mayer
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Frage von Bauer G. •

Frage an Stephan Mayer von Bauer G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Mayer,
die Geburtenzahlen in Deutschland sinken erneut um ca. 17000, lt. Stat. Bundesamt.

Wie stehen sie zur Abtreibung durch soziale Indikation?

Wie stehen sie dazu, dass dies auch noch durch die Krankenkasse, sprich durch die Allgemeinheit finanziert wird?

Ca. 130 000 Tötungen ungeborener Menschen, weniger als 2 % sind kriminologisch oder durch gesundheitlich bedingt.
Wenn ich jetzt auf die unterste Frageebene gehe, kann sich ein Volk diese Massentötungen leisten, das mit einem derartigen Geburtenrückgang zu kämpfen hat?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bauer,

vorab möchte ich mich sehr herzlich für Ihre Nachricht auf abgeordnetenwatch.de bedanken, in der Sie ihre Bedenken bezüglich der Zahl der Abtreibungen in Deutschland äußern.

Persönlich halte ich die Abtreibung unabhängig von der demographischen Entwicklung nur für das allerletzte Mittel, die ultima ratio, die unter ganz strengen gesetzlichen Vorgaben vorgenommen werden darf. Dazu müssen Frauen bestmögliche Bedingungen geboten werden, um ihnen die Entscheidung, das Kind zu behalten, zu erleichtern.

Die christlich-liberale Koalition hat das von Ihnen angesprochene Problem des Schwangerschaftsabbruchs durch soziale Indikation erkannt, diskutiert und in den Koalitionsvertrag aufgenommen, in dem es heißt:

„Frauen können bei einer Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen in eine Notlage geraten. Das Angebot der vertraulichen Geburt sowie mögliche Rechtsgrundlagen sind zu prüfen. Die Entscheidung für ein Kind darf nicht an finanziellen Notlagen scheitern. Die Bundesmittel für Schwangerenberatung werden zur Unterstützung eines pluralen Trägerangebotes gleichmäßig vergeben.“

Jedes Leben ist schützenswert. Daher darf es selbstverständlich in einem modernen Industriestaat wie Deutschland nicht sein, dass Frauen aufgrund fehlender finanzieller Mittel dazu gezwungen werden, ihre Schwangerschaft abzubrechen, obwohl sie das Kind eigentlich behalten wollen. Dazu wurde im Jahr 2009 das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) dahingehend geändert, dass schwangere Frauen in Belastungs- und Konfliktsituationen kompetente und umfassende ärztliche und psychosoziale Hilfe erhalten, um auf diese Weise den Lebensschutz des ungeborenen Kindes in größtmöglicher Weise zu gewährleisten und gleichzeitig Spätabtreibungen zu vermeiden. Die Beratung darf keinesfalls neutral ausgerichtet sein, sondern stets positiv auf die Geburt des Kindes hin.

Um speziell den Schwangerschaftsabbrüchen durch soziale Indikation vorzubeugen, hat die Bundesregierung den sog. „Kinderzuschlag“ aufgelegt, der gerade denjenigen Eltern helfen soll, die zwar ihr eigenes Leben, nicht jedoch das ihres Kindes finanzieren können. Das bedeutet, dass mit dem Kinderzuschlag die Eltern unterstützt werden, die mit ihrem Einkommen auskämen, wenn sie keine Kinder hätten - mit Kindern aber zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen müssen. Die jüngste Evaluation hat gezeigt, dass 90 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher zufrieden bzw. sehr zufrieden mit der Familienleistung sind, von der insbesondere Familien mit mehreren Kindern profitieren. Die Evaluation belegt außerdem, dass der Kinderzuschlag in hohem Maße die Erwerbsbereitschaft erhält oder sogar noch erhöht.

Der Staat kann lediglich die bestmöglichen Rahmenbedingungen setzen, um so viele Frauen wie möglich davon zu überzeugen, dem Kind Leben zu schenken. Es ist hingegen nicht seine Aufgabe, den Frauen vorzuschreiben, ob sie ihr Kind behalten oder nicht. In Ihrer Frage äußern Sie die Befürchtung, dass Abtreibungen durch die Krankenkasse finanziert werden. Der rechtliche Situation stellt sich folgendermaßen dar:
Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen die Krankenkasse die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch übernimmt, wie etwa bei Sozialleistungs-, Sozialhilfe-, ALG II- und Bafög-Empfängern nach Vorlage eines Nachweises von der Schwangerschaftsberatungsstelle und nach Verstreichung einer 3-Tages-Frist, die seit der Einführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes für jede Abtreibungswillige obligatorisch ist. Ansonsten müssen Schwangerschaftsabbrüche vollständig privat finanziert werden.

Durch die Einführung der verpflichtenden Beratung wurde ein erster Schritt getan und ein Teilerfolg erzielt: Seit 2002 sanken die Zahlen der Abtreibungen von ca. 127.000 auf ca. 107.000 im Jahr 2009, so das Statistische Bundesamt (Schwangerschaftsabbrüche durch medizinische oder kiminologische Indikation ausgenommen). Diese Abtreibungen geschehen jedoch nicht nur aufgrund sozialer Indikation – sehr häufig entscheiden sich Frauen aus persönlichen Gründen (Familienplanung, Selbstverwirklichung, falscher Zeitpunkt) dazu, das Baby nicht zu bekommen. In diesen Fällen hat der Staat keine Einflussmöglichkeit.

Das Ziel der CSU uns insbesondere von mir persönlich ist es, jedes ungeborene Leben zu schützen und Frauen durch verschiedene finanzielle Unterstützung wie das Mutterschafts-, Eltern- und das Kindergeld, oder insbesondere auch durch den bereits erwähnten Kinderzuschlag zu motivieren, Kinder zu bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Embryo behindert oder gesund ist. Ich bin mir der weitgehenden Folge einer Abtreibung bewusst und setze mich deshalb nachdrücklich und insbesondere angesichts meiner christlichen Überzeugung leidenschaftlich dafür ein, die Anzahl der Abtreibungen, und hier im Besonderen die Zahl der Spätabtreibungen weiter zu reduzieren.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und stehe Ihnen für eventuelle Nachfragen selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer

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