Frage an Stephan Mayer von Horst S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mayer,
mit Interesse habe ich ihre Antwort auf die Frage zum Thema Internet-Sperren gelesen.
Doch leider werfen die Antworten neue Fragen auf.
1. Sie, und einige ihrer Politikerkollegen/innen, behaupten: Nach Expertenschätzungen könnten in Deutschland dadurch täglich 300.000
bis 450.000 Zugriffe auf entsprechende Internetangebote geblockt werden.
Wer sind diese Experten, wenn sich wirklich prädestinierte Experten dazu ganz anders äußern?
Aufgrund welcher Erhebungen, stützen sich diese Zahlen?
2. Ihre, und die Aussage anderer Politiker ist: Ziel des Gesetzes ist es, neben dem Schutz der Opfer den kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein weiteres klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen.
Weltweit ist kein einziger Fall einer kommerziellen Kinderpornografie erzeugenden, Industrie zu beobachten. In 99% aller Länder, ist der Missbrauch von Kindern gesetzlich geächtet, und Geldtransfers, in genannten Höhen, würden von Interpol und Co. sehr schnell entdeckt und nach verfolgt. Woher kommen also diese Zahlen?
Halten sie es nicht für sehr viel wahrscheinlicher, das ein, verdächtig nach Zensurinstrument, riechendes Gesetz, Gefahr läuft, für andere Begehrlichkeiten der Industrie, Politik, und der Urheberrechts vertretenden Unternehmen missbraucht zu werden?
Diesbezügliche Ideen und Anfragen, scheinen ja schon zu laufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Horst Schurich
Sehr geehrter Herr Schurich,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf www.abgeordnetenwatch.de vom 10. August 2009, in der Sie zu meiner Antwort auf die Frage von Herrn Eßbauer zur Zugriffserschwerung auf kinderpornographischen Seiten im Internet Stellung nehmen.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Internetzugang zu kinderpornografischen Inhalten durch die Zugangsanbieter zu erschweren.
Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, die derartige oder ähnliche Mechanismen der Zugriffserschwerung auf kinderpornographische Internetseiten nutzen, sprechen dafür, dass sie in erheblichem Maße wirksam ist. Beispielsweise werden in Schweden täglich rund 50.000 Klicks auf kinderpornographische Seiten verhindert. Daran wird deutlich, dass die Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet wirkt. Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Erschwerung des Zugriffs nicht zu einem vollständigen Verschwinden von Kinderpornographie aus dem Internet führen wird. Wie ich jedoch bereits in meiner Antwort an Herrn Eßbauer anmerkte, ist meiner Meinung nach bereits jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ein Erfolg.
In Ihrer Nachricht führen Sie an, dass das Gesetz als Zensurinstrument missbraucht werden und in Zukunft auf weitere Bereiche ausgedehnt werden könnte. Meiner Überzeugung nach ist das Gesetz zur „Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ eine wichtige Komponente für den Kinderschutz. Für mich ist aber auch klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internetseiten beschränkt bleiben müssen und nicht ausgeweitet werden.
Für etwaige Rückfragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter