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Stephan Jersch
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Frage von Karl-Heinz G. •

Frage an Stephan Jersch von Karl-Heinz G. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag, sehr geehrter Herr Jersch,

eine der größten und umstrittensten Tierversuchsanstalten - LPT - befindet sich in Hamburg. Hinter hermetisch verschlossenen Türen werden dort seit Jahren - nicht nur nach meiner Ansicht - barbarische Tierversuche durchgeführt, die nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Die Tatsache, daß nach meiner Kenntnis selbst politischen Mandatsträgern der Zutritt dort verweigert wird, unterstreicht diesen Verdacht.

Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Überdies ist schon seit längerer Zeit erwiesen, daß die Ergebnisse der tierquälerischen Versuche keinesfalls auf den Menschen übertragbar sind und gefährliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Es gibt alternative Methoden, die zuverlässiger und auch wesentlich kostengünstiger sind.

Was gedenken Sie zu tun um die Praktiken der LPT wirkungsvoll zu überprüfen und ggfs. abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
K. W. G.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Greve,

ich gebe Ihnen völlig Recht bei der Bewertung der Tierversuche. Das Labor für Pharmakologie und Toxikologie (LPT) hat auch seinen Firmensitz in Hamburg, allerdings liegt das Versuchslabor in NIedersachsen im Landkreis Harburg. Damit ist das Veterinäramt des Landkreises Harburg und das niedersächsische Amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit Sitz im Landkreis Oldenburg, für die dort durchgeführten Tierversuche zuständig.

Diese geografische Aufteilung schränkt die Möglichkeiten der Hamburgischen Bürgerschaft bzgl. einer wirkungsvollen Überprüfung der dortigen Praktiken leider sehr ein. Dies betrifft ebenso mögliche Maßnahmen gegen das Versuchslabor.

Um auch anerkannten Tierschutzverbänden und -vereinen die Möglichkeit des Einschreitens zu geben treten wir für die Einführung eines Verbandsklagerechts auf Basis eines Anfechtungsrechts ein. Dazu haben wir in der Bürgerschaft bereits 2009 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der leider von CDU und Grünen damals abgelehnt wurde.

Unsere Forderung nach einem entsprechenden Klagerecht hat an Aktualität nichts verloren und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen. Ich bin überzeugt, dass das geltende Tierschutzrecht in vielerlei Hinsicht große Defizite aufweist und das von uns angestrebte Verbandsklagrecht notwendig ist. Dazu ist natürlich eine breite Unterstützung von Initiativen, Verbänden und engagierten Einzelpersonen wünschenswert und hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Jersch

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