
(...) Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte bei seiner Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges dargelegt, dass dem Völkerrecht „kein allgemein anerkannter und auch nur einigermaßen ausdifferenzierter Begriff der völkerrechtswidrigen bewaffneten Aggression zu entnehmen“ sei. Weiterhin führte er aus, dass zur Rechtsunsicherheit nicht unerheblich der Umstand beitrage, „dass das Völkerrecht nicht statisch“ sei. (...)