Frage an Stephan Harbarth von Martin W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Stephan Harbarth ,
Wir haben ein großes Problem mit den ausufernden Kosten im Gesundheitswesen.
Auch ein Grund dafür ist das die Rechungen der Ärzte nicht von den Patienten auf Richtigkeit geprüft werden. Hier ist naturgemäß Platz für Unregelmässigkeiten. Ich selbst und meine Frau haben zufällig selbst erfahren das bei uns Positionen des Arztes abgerechnet wurden welche nie erbracht wurden.
Nun meine Fragen:
Gibt es einen Grund das bei unrichtigen Arztrechnungen ( auch bei bewust Falschen) diese Rechnungen von den Kassen nur korrigiert werden und hier weder eine Ordnungsgeld noch im Wiederholungsfall eine Strafe für diese Verhalten des Arztes vorgesehen ist?
Warum kann der Patient nicht auch eine Kopie einer Bürgerverständlichen Rechnung bekommen um diese zu prüfen? Die Bibel wurde doch auch vom Lateinischen ins Deutsche übersetzt obwohl dies damals von den vermeintlichen Gelehrten nicht gewollt wurde.
Können und werden Sie diese Sachlage zur Sprache bringen ?
Vielen Dank für Ihre Mühen und Rückantwort.
Es grüßt Sie freundlich
Ein besorgter Bundesbürger.
Martin Wirth
Sehr geehrter Herr Wirth,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Juli 2010.
Aufgrund des so genannten Sachleistungsprinzip, das in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt, erhalten die Versicherten die im Krankheitsfall erforderlichen medizinischen Leistungen. Da die Abrechnung entweder direkt mit den Krankenkassen oder in der ambulanten ärztlichen Versorgung über die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgt, ist es leider für die Patientinnen und Patienten oft schwer nachzuvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten abgerechnet werden. Dieser – auch von Ihnen kritisierte – Mangel an Transparenz führt dazu, dass Patientinnen und Patienten die erbrachten Leistungen nicht angemessen hinterfragen können, und kostenbewusstes Verhalten eher verhindert statt gefördert wird.
Jedoch haben bereits seit der Gesundheitsreform 2004 die Versicherten gemäß § 305 SGB V einen Anspruch auf eine sogenannte „Patientenquittung.“ Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, welche Leistungen der Arzt erbracht hat und welche voraussichtlichen Kosten er dafür abrechnet, bekommt auf Wunsch vom behandelnden Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus diese Leistungs- und Kosteninformation.
Diese müssen Vertragsärzte, ärztlich geleitete Einrichtungen und medizinische Versorgungszentren sowie Vertragszahnärzte und auch Krankenhäuser auf Verlangen des Versicherten ausstellen. Die Patientenquittung informiert in einer auch für den Laien verständlichen Form über die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten und in Anspruch genommenen Leistungen und deren voraussichtliche Kosten.
Die CDU tritt für mehr Transparenz im Gesundheitssystem ein. Ziel unserer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine qualitativ hochwertige Versorgung in Medizin und Pflege, die allen Menschen ohne Ansehen des Alters oder der finanziellen Leistungsfähigkeit zu Gute kommt. Die Optimierung von Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit u.a. durch die Stärkung der Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Informationsrechte von Patienten und Versicherten, sowie eine Verbesserung der Transparenz von Qualität und Kosten der Gesundheitsleistungen sollen dabei auch im Vordergrund stehen.
Unter http://dejure.org/gesetze/SGB_V/305.html finden Sie den entsprechende Gesetzestext des SGB V.
Zu Ihrer ersten Frage will ich anmerken, dass sich auch Ärzte strafbar machen, wenn sie vorsätzlich nicht erbrachte Leistungen in Rechnung stellen, um diese erstattet zu bekommen und somit auch juristisch geahndet werden können (Abrechnungsbetrug).
Der guten Ordnung halber möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass ich nichts davon hielte, wenn man Ärzte pauschal unter einen Kollektivverdacht stellen wollte. Die überwiegende Mehrzahl der Ärzte in Deutschland rechnet ihre Leistungen nach meiner Überzeugung korrekt ab.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth