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Stephan Harbarth
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Frage von Hartmut Georg M. •

Frage an Stephan Harbarth von Hartmut Georg M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

das sogenannte Schutzalter liegt in Deutschland bei mindestens 14 Jahren. Hierzu sende ich Ihnen diesen Link mit: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre

Wie kann es dann sein, dass Herr Justizminister Maas ein Gesetz gegen Kinderehen andeutet und diese Aussage laut diesem Bericht zurück nahm? : http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/proteststurm-kinderehe-48513366.bild.html

Ich sehe es so: wenn jemand mit einer Minderjährigen aus dem Ausland zuzieht, müsste trotzdem deutsches Recht angewandt werden. Sehen das Juristen und Politiker anders? Warum? Gilt der Gleichheitsgrundsatz hierzulande nicht mehr? Ist es nicht so, dass nur 18 Jahre alte Menschen heiraten dürfen oder 16-18 Jahre alte Menschen mit Zustimmung von mindestens einem Elternteil? Also Deutsche ggf. einsperren und bei muslimischen Zuwanderern wegsehen?

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Georg Mayer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mayer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de.

Die Union hat in dieser Frage eine klare Position: Wir wollen Kinderehen in Deutschland nicht länger hinnehmen. Dies haben wir auch gegenüber Herrn Bundesminister Maas sehr deutlich gemacht. Herr Bundesminister Maas hat zunächst einen, darauf verweisen Sie, Arbeitsentwurf durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiten lassen. Der Arbeitsentwurf blieb weit hinter unseren Vorstellungen zurück, so dass der Entwurf nunmehr überarbeitet wird.

Im Rahmen der geplanten Neuregelung ist für uns entscheidend, dass in Deutschland Ehen künftig erst geschlossen werden können, wenn beide Partner über 18 Jahre alt sind. Bisher ist es möglich zu heiraten, wenn mindestens ein Partner 18 Jahre alt, der andere zwischen 16 und 18 Jahre alt ist und das Familiengericht zustimmt.

Zur Zeit findet für Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit das Recht ihres Herkunftsstaates in der Regel auch in Deutschland Anwendung. Nur wenn ein starker Bezug zu Deutschland besteht und diese Regeln gegen unsere öffentliche Ordnung verstoßen, ist grundsätzlich deutsches Recht anwendbar. Es gibt insoweit sehr unterschiedliche gerichtliche Auslegungen, was unter anderem dazu geführt hat, dass teilweise auch Ehen von 14-Jährigen aufrechterhalten wurden. Das muss dringend geändert werden. Aus unserer Sicht sollte künftig für alle Eheschließungen deutsches Recht und nicht mehr das Recht des jeweiligen Herkunftsstaates gelten.

Wir wollen die Regelung möglichst schnell in Kraft setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth