Frage an Stephan Harbarth von Helmut H. bezüglich Finanzen
Cum-Cum und Cum-EX, der größte Steuerbetrugsskandal der Bundesrepublik kostet uns Steuerzahler mindestens 50 bis 80 Milliarden Euro, laut Christoph Spengel vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Wann wird das Finanzministerium mit Herrn Schäuble und speziell die Bundeskanzlerin tätig? Oder läßt man weiter Verjährungsfristen verstreichen um Anwälte, Banken und Investoren nicht in Veranwortung zu nehmen und zur Rückerstattung zu zwingen? Welche Strategie hat die CDU für die nächste Legislaturperiode um diese kriminellen Steuererstattungen wieder einzutreiben?
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Einzelheiten der von Ihnen angesprochenen Geschäfte mit ihren gravierenden steuerlichen Auswirkungen wurden im vom Deutschen Bundestag eingesetzten 4. Untersuchungsausschuss aufgearbeitet. Der Ausschuss tagte 46 Mal und hörte rund 70 Zeugen vom Börsenhändler bis zum Minister sowie 5 Sachverständige an. Der Abschlussbericht, von dem Sie sich selber ein Bild machen können, ist veröffentlicht und hier erhältlich: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812700.pdf
Der Bericht des 4. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages kommt zum Ergebnis, dass Cum/Ex-Geschäfte rechtswidrig waren und sind. Teilweise haben einzelne Marktakteure ihre Anlagestrategien vor den Behörden auch bewusst verschleiert. Die Steuer- und Justizbehörden müssen und dürfen bei Cum/Ex-Geschäften umfassend ermitteln, was auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat. Es bestehen insoweit sehr gute Aussichten, dass die tatkräftigen Steuer- und Justizbehörden unberechtigte Steuererstattungen mit Zins und Zinseszins zurückerhalten. Die tatsächliche Schadenshöhe wird daher voraussichtlich nur einen Bruchteil der öffentlich behaupteten 12 Milliarden Euro ausmachen. Die strafrechtliche Würdigung der Geschäfte ist Aufgabe von Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth