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Stephan Harbarth
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Frage von Bernd R. •

Frage an Stephan Harbarth von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. iur. Herbert,

es ehrt Sie, daß Sie hier freimütig eingeräumt haben, Ihre Skepsis gegenüber der Komplett- Videografie von Untersuchungsgesprächen im Rahmen von Psycho- Begutachtungen beruhe lediglich auf einer Privatüberzeugung (1). Kann das aber Ihr letztes Wort zum Thema sein? Die Bahn beispielsweise testet bekanntlich Kameras am Körper der Sicherheitsleute, sogenannte Bodycams. „Erste Erfahrungen zeigen, dass die Zahl der Angriffe deutlich zurückgeht, wenn der Täter weiß, dass er aufgezeichnet wird und seine Tat selbst auf dem Mini-Monitor der Bodycam mit ansehen muss.“(2)

Wäre es möglich, dass man vergleichbare Testläufe / Pilotprojekte auch einmal in der Justiz anschiebt, um zu sehen, ob nicht doch auch hier die Zahl versehentlicher oder auch beabsichtigter Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte von Probanden zurückgeht, weil die Untersucher wissen, dass aufgezeichnet wird?

Halten Sie es für undenkbar, dass sich Probanden in dem Wissen um die mitlaufende Kamera leichter tun könnten, mit weniger Angst tieferen Einblick in ihr Seelenleben zu geben in dem Wissen, ein Sachverständiger ihres Vertrauens könne anhand der Videodokumentation auf Fehler des Gutachters stoßen und Rechtsanwälte wie Richter vor evtl. folgenreichen Rechtsirrtümern schützen? Könnten womöglich Prozesse - und Prozesskosten- vermieden werden, weil Sachverständigenbeweise akkurater und öfter gleich im ersten Anlauf für alle Beteiligten nachvollziehbar erbracht werden könnten?

Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder
Kupferschmiedemeister, Betriebswirt des Handwerks und Obmann der Feldgeschworenen

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_stephan_harbarth-778-78163--f451735.html#q451735
2) http://www.tagesspiegel.de/berlin/schutz-von-mitarbeitern-deutsche-bahn-testet-bodycams-auf-berliner-bahnhoefen/13855670.html

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rieder,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20.09.2016.

Ich bin der Auffassung, dass die Videotechnik im öffentlichen Raum dazu dienen kann, für mehr Sicherheit zu sorgen. Gerade in Zeiten erhöhter Terrorgefahr, aber auch im Bereich der Alltagskriminalität kann Videoaufzeichnung Straftaten verhindern, zumindest aber aufklären.

Was die Einführung der Videotechnologie im Bereich der Justiz angeht, verweise ich auf den zweiten Teil meiner Antwort vom 23.02.2016 auf Ihre Frage vom 25.11.2015.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth