Frage an Stephan Harbarth von Helmut H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Eine Familie mit Ursprungsland Albanien wurde in einer Nacht- und Nebelaktion nach 16-monatigem Aufenthalt abgeschoben, eine Musterfamilie im Sinne positiver Integration.
Die 14‐jährige Tochter ist Klassenbeste in Deutsch und Mathematik.
Die 9-jährige Tochter, hat fehlerfrei Deutsch gelernt und entwickelte sich in der Schule ebenfalls ausgezeichnet.
Die Mutter mit guten Deutschkenntnissen machte aktuell eine sehr erfolgreiche Ausbildung zur Altenpflegerin in Bammental (ausgebildete albanische Krankenschwester).
Altenpflege ist ein absoluter Mangelberuf. Wir haben einen Pflegenotstand in der Altenpflege der sich in den nächsten Jahren noch wesentlich verschlimmern wird.
Der Vater hatte sich im Rahmen eines 1 Euro‐Jobs im Bauhof der Stadt Neckargemünd nützlich gemacht. Eine Baufirma in Neckargemünd bot eine unbefristete Anstellung aber der Antrag auf Arbeitserlaubnis ist nun seit mehr als 7 Monaten immer noch nicht bearbeitet und beantwortet.
Eine anwaltliche Vorsprache beim Landratsamt und eine Petition scheiterten an der Ignoranz und Gleichgültigkeit der Behörden.
Aus welchen Gründen …
• erfolgt eine Abschiebung von Flüchtlingen, die eine hervorragende Integrationsleistung zeigen?
• erfolgt eine Abschiebung für Flüchtlinge die in einem absoluten Mangelberuf arbeiten und so einen positiven Beitrag zur Lösung unseres Altenpflegenotstands leisten könnten?
• bearbeiten die Behörden einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung seit 7 Monaten nicht, obwohl so auch ein positiver Beitrag zur Kostendämpfung der Staatshaushalte erwirtschaftet werden könnte?
• ist die Politik und sind die Behörden nicht in der Lage und willens zu differenzieren, zwischen Flüchtlingen die integrationsfähig und wertvoll für unsere Gesellschaft sind und solchen die Sprachkurse und Integration verweigern?
• werden die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer frustriert und demoralisiert durch einen Fall wie diesen, deren mühevollen Arbeitseinsätze ein wesentlicher Beitrag zur Integrationsleistung darstellen?
Sehr geehrter Herr Hutter,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Januar 2016. Leider kenne ich den von Ihnen geschilderten Fall nicht und kann mich deshalb zum konkreten Einzelfall nicht äußern.
Es fällt nachvollziehbar schwer zu akzeptieren, dass wenn eine gut integrierte Familie nach Jahren des Aufenthalts hier in Deutschland in ihr Heimatland Albanien abgeschoben wurde.
Albanien gilt jedoch seit Oktober 2015 als „sicheres Herkunftsland“. In den so definierten Staaten, besteht aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden (§ 29a AsylVfG). Dies sind die Hauptargumente für die Asylgewährung.
Der Aufenthaltstitel ist immer geknüpft an die Verhältnisse im jeweiligen Heimatland – das muss leider immer wieder in Erinnerung gerufen werden. Asyl zu beantragen und zu erhalten in Zeiten der Not ist richtig, ist aber nicht gleichzusetzen mit einer wirtschaftlich begründeten Zuwanderung.
Politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge in Deutschland aufzunehmen, um ihnen Asyl zu gewähren, ist ein Grundsatz des deutschen Rechts und eine grundlegende Verpflichtung.
Ich halte es für wünschenswert, dass die Behörden aber bei jeder Einzelfallentscheidung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben genug Fingerspitzengefühl beweisen, eine vernünftige Entscheidung zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth