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Stephan Harbarth
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Frage von Bernd R. •

Frage an Stephan Harbarth von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

auf "Eurosport" wurde im September dafür geworben, bei Bundesliga-Spielen den Videobeweis einzuführen, um die Fehlerhäufigkeit von (Schieds-) Richterentscheidungen zu vermindern. Die Einführung der Videodokumentation zu Beweiszwecken wäre nicht (wie von dem nun in´s Gerede gekommenen Michel Platini behauptet) "das Ende" für den Fußball (Link 1). Sie sind bekanntlich Jurist und haben eine Vorstellung davon, wo überall heute Kameras herumhängen und unsere Dauer-Beobachtung ermöglichen. Daher frage ich Sie: Was spricht denn aus Ihrer Sicht noch gegen den - Schiedsrichter ja womöglich auch vor Beschimpfungen und Schlimmerem schützenden - Videobeweis in der Bundesliga?

Da Sie Rechtsanwalt sind und auch im Rechts-Ausschuß sitzen:

Nach Jordan und Gresser (Dtsch Arztebl 2014; 111(6): A-210 / B-180 / C-176) wird bei medizinischen/psychiatrischen Begutachtungen oft (von Richtern!) "eine Tendenz vorgegeben" (Link 2). Was genau spricht nun gegen die Einführung einer gesetzlichen Video-Dokumentationspflicht für Psychiater (und ebenso für Psychologen) im Rahmen von Begutachtungen in Straf- und zivilrechtlichen Verfahren?

Wollen Richter und Regierungsleute womöglich "ihre" (Gefälligkeits-) Gutachter vor Fachkritik aus den Reihen der Psycho- Fachvertreter schützen, welche im konkreten Einzelfall effektiv doch nur anhand einer Videodokumentation möglich wäre?

Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder
Kupferschmiedemeister und Obmann der Feldgeschworenen

Link 1
http://www.eurosport.de/fussball/es-fuhrt-kein-weg-am-videobeweis-in-der-bundesliga-vorbei_sto4912429/story.shtml
Link 2 http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=154014

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rieder,

vielen Dank für Ihre Email über Abgeordnetenwatch.

Zu Ihrer ersten Frage bzgl. der Einführung des Videobeweises für Schiedsrichter: Aus sportpolitischer Perspektive spricht nichts gegen die Einführung entsprechender Technik. Die Entscheidung hierüber obliegt aber dem (autonomen) Sport, hier dem Deutschen Fußball-Bund bzw. der Deutsche Fußball Bundesliga. Die Einführung des Videobeweises in der Bundesliga wird von beiden Gremien unterstützt. Der Vorstand des Ligaverbandes beschloss daher am 11. Februar 2016, sich zusammen mit dem Deutschen Fußball-Bund beim Weltverband Fifa um die Teilnahme an einer zweijährigen Testphase des Videobeweises zu bewerben. Einen entsprechenden Antrag wird die DFL gemeinsam mit dem DFB beim International Football Association Board der FIFA einreichen.

Zu Ihrer zweiten Frage zur Video-Dokumentationspflicht für Psychiater: Die Aufzeichnungen von vertraulichen Gesprächen zwischen Therapeut/Arzt und Patienten können das Aussageverhalten merklich beeinflussen. Wie meine - auch von Ihnen kontaktierte - Fraktionskollegin aus dem Rechtsausschuss, Dr. Silke Launert MdB, richtig anführt, ist hier ein geschützter Bereich wichtig, in dem sich beide öffnen können und nicht beobachtet fühlen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte für den Patienten, aber auch für den Therapeuten, steht hier im Vordergrund.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth