Frage an Stephan Harbarth von Hellmut H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth !
Zu `Verhandlungsmandat für Griechenland-Fianzhilfen`
DANKE das Sie mit Nein gestimmt haben.
Zu der Flüchhtlingsproblematik hätte ich Fragen :
Warum muss darum gebeten werden das nach geltenden Recht abgelehnte Asylbewerber
gebeten werden müssen das Land zu verlassen ?
- Ich habe den Eindruck das die Grün-Rote Landesregierung kein Interesse hat diese Leute abzuschieben.
- Wie sind die Zahlen, wieviele abgelehnte sind es, und wieviele sind davon immer noch da?
- wenn sie da sind, warum bekommen sie immer noch Leistungen.
- immer werden wenn man von Asylbewerbern spricht, die Syrier angeführt, von den Wirtschaftsflüchtigen aus Afrika oder denen aus der EU aus Rumänien / Bulgarien wird überhaupt nicht gesprochen
- als wenn man das alles unter Verdeck halten wollte.
mit freundlichen grüßen
Helmut Hiller
Sehr geehrter Herr Hiller,
vielen Dank für Ihre Email vom 28. Juli 2015 zur Flüchtlingspolitik.
Durch die stark ansteigende Anzahl von Asylbewerbern sind die Kommunen und Landkreise enorm gefordert bei Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Die große Hilfsbereitschaft können wir nur erhalten, wenn wir diejenigen Menschen aufnehmen, die tatsächlich politisch verfolgt oder Bürgerkriegsflüchtlinge sind, aber auch nur diese. Denn nur rund ein Drittel aller Asylbewerber ist tatsächlich verfolgt.
Um den Andrang unberechtigter Asylbewerber deutlich zu reduzieren, haben wir am 18./19. Juni 2015 im Bundestag eine Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung beschlossen. Darin enthalten sind zwei Kernbotschaften: Auf der einen Seite erhalten gut integrierte Ausländer ein dauerhaftes Bleiberecht bei uns. Auf der anderen Seite müssen nicht schutzbedürftige Ausländer schneller in ihre Heimatländer zurückkehren. Beides gehört zusammen. Die aktuelle Situation zeigt, wie dringend wir diese gesetzlichen Regelungen brauchen.
Die Bundesregierung tut viel, um die Kommunen zu entlasten: Die Soforthilfen des Bundes wurden in diesem Jahr auf 1 Milliarde Euro verdoppelt. Ab 2016 wird sich der Bund dauerhaft an den Asylkosten der Länder beteiligen. Um die Verfahren zu beschleunigen, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.400 neue Stellen geschaffen; weitere 1.000 Stellen sind für 2016 eingeplant. Mit dem Gesetz zum Bleiberecht und zur Aufenthaltsbeendigung sorgen wir dafür, dass die Ausreisepflicht künftig schneller durchgesetzt werden kann.
Doch auch die Länder müssen konkret mit eigenen Maßnahmen helfen, die Zahl unberechtigter Asylbewerber zu reduzieren:
• der Einstufung mindestens drei weiterer Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten zustimmen: Albanien, Kosovo und Montenegro; hier müssen v.a. die Grünen sich bewegen und sich bereit erklären, im Bundesrat zuzustimmen,
• die Bewerber bis zum Asylbescheid in der Erstaufnahmeeinrichtung belassen,
• Verwaltungsgerichte mit mehr Personal ausstatten,
• die Landkreise und Städte unterstützen, um mehr Personal bei Ausländerbehörden zu schaffen,
• Die Länder müssen aber auch mehr zurückführen. Wer kein Asyl in Deutschland erhält, muss in seinen Heimatstaat oder das EU-Land, über das er eingereist ist, zurückkehren. Reist er nicht freiwillig aus, muss der Betreffende zurückgeführt werden.
Der Bund ist bereit, in der Praxis zu helfen; die Verantwortung liegt aber klar bei den Ländern. Gerade die Länder haben in den vergangenen Föderalismuskommissionen immer auf ihre Kompetenzen und Verantwortlichkeiten gepocht.
Unser Asylsystem muss effektiv und humanitär gestaltet sein. Auf Dauer wird die Akzeptanz in unserer Bevölkerung aber nur erhalten bleiben, wenn deutlich wird, dass wir eine klare Grundlinie beim Thema Asyl und Migration haben und gegen Missbrauch nachdrücklich vorgehen. Hier sehe ich bei der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg noch deutlichen Nachholbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth