Frage an Stephan Harbarth von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Harbarth,
Sie haben am 08.07.14 bereits Herrn R. auf seine konkreten Fragen geantwortet, doch ist mir noch nicht klar wie Sie zu den Sachverhalten stehen.
Sie schreiben auf den Hinweis, dass Sie Ihre Vorstandstätigkeit in besagter Anwaltskanzlei hauptberuflich ausüben, dass diese " ... neben dem Mandat ..."
zulässig ist. Und wie stehen Sie jetzt dazu?
Auf die 17 Mandanten sind sie nur mit Verweis auf geltendes Recht eingegangen, eben jenes macht ja Hr. R. auch, stellt sich mir jetzt die Frage, wie habe ich dieses zu verstehen. In der "Bekanntmachung der Ausführungsbestimmungen
zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages" steht in Nr. 9
"Die Anzeigepflicht für Rechtsanwälte gemäß § 2 der Verhaltensregeln entfällt, wenn die Vertretung nicht persönlich übernommen wird oder das Honorar den Betrag von 1 000 Euro nicht übersteigt."
Ich habe jetzt keine weiteren Formalien auf Anhieb gefunden, die es Ihnen nicht ermöglichen zwischen den beiden fällen zu unterscheiden.
Ich freue mich auf Ihre Antwort, wünsche eine erholsame Sommerpause und verbleibe
mit freundlichen Gruß
Michael Sonntag
Sehr geehrter Herr Sonntag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Meine Überzeugung von Politik ist: Abgeordnete als Volksvertreter bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung für eine bestimmte Zeit für die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und die Staatsinteressen ein. Politiker sollten auch in ihrer Abgeordnetenzeit nahe bei den Menschen im Leben und im Beruf bleiben, um so realitätsnah und unabhängig entscheiden zu können. In diesem Sinne bin ich auch während meiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag in meinem erlernten Beruf als Rechtsanwalt tätig, den ich bereits vor meiner Wahl in den Deutschen Bundestag viele Jahre ausgeübt habe.
Das Abgeordnetengesetz regelt in diesem Zusammenhang, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Deutschen Bundestages steht, unbeschadet dieser Verpflichtung Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat aber grundsätzlich zulässig bleiben.
Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2005 Neuregelungen über die Ausübung des Mandats eines Bundestagsabgeordneten getroffen, die insbesondere Bestimmungen zur Offenlegung von neben dem Mandat erzielten Einkünften beinhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Jahr 2007 mit der Verfassungskonformität dieser Regelungen befasst. Vier Richter hielten sie für verfassungsmäßig, vier Richter für verfassungswidrig. Nach den für Pattsituationen innerhalb des Bundesverfassungsgerichts geltenden Bestimmungen konnten die seinerzeit geschaffenen Regelungen somit Anwendung finden. Im Jahr 2013 hat der Deutsche Bundestag die maßgeblichen Regelungen mit Wirkung ab der 18. Legislaturperiode deutlich verschärft.
Maßgeblich sind insoweit derzeit die Vorgaben des Abgeordnetengesetzes, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, als Bestandteil der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages. Hierbei wurden auch die teilweise weitreichenden Verschwiegenheitspflichten berücksichtigt, denen die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten unterliegt (insbesondere von Rechtsanwälten). Von großer Bedeutung ist dabei die Gleichbehandlung aller Abgeordneten, dass also auf sämtliche Abgeordneten die gleichen Maßstäbe Anwendung finden. Diese einheitlichen Maßstäbe sind vom Deutschen Bundestag in den oben genannten umfangreichen Regelungen festgelegt.
Die Wahrnehmung meines Abgeordnetenmandats erfolgt nach den oben beschriebenen rechtlichen Vorgaben. Die Nebeneinkünfte lege ich nach Maßgabe der vorstehend dargelegten Grundsätze offen. Sie werden im Internet auf der Website des Deutschen Bundestages sowie im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Über meine politischen Aktivitäten im Deutschen Bundestag sowie im Wahlkreis berichte ich auch auf meiner Website. Sie können sich dort über meine politische Arbeit gerne informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth