Frage an Stephan Harbarth von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Harbarth,
bitte erlauben Sie mir einige Fragen zu Ihren Nebentätigkeiten, die Sie auf http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/biografien/H/harbarth_stephan/258436 veröffentlicht haben:
1. Sie geben entgeltliche Tätigkeiten für derzeit 17 Mandanten der SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Mannheim an. Zu keinem der Mandanten geben Sie die Höhe des Entgelts an. Nach meinem Verständnis der Verhaltensregeln ( http://bundestag.de/static/appdata/Hinweise_zur_Veroeffentlichung.pdf und http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage1/245178 ) bedeutet dies, dass Sie zu keinem der Mandanten eine Bezahlung von 1.000 Euro oder darüber erhalten.
Weiterhin geben Sie an, für Ihre Funktion als Vorstand in vorgenanntem Unternehmen an, mit der Stufe 10 (Einkünfte über 250.000 Euro) für 2013 und mit der Stufe 8 (Einkünfte über 101.000 und bis 150.000 Euro) vergütet worden zu sein.
Warum geben Sie Ihren Vergütung als Mitglied des Vorstandes für 2013 nachträglich an, für 2014 jedoch schon im Mai 2014? Wurden Sie für 2014 im Voraus vergütet, oder ist damit zu rechnen, dass sich diese Angabe im Laufe des Jahres verändert?
Der vom Vorstand der genannten Firma veröffentlichte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 (als Sie bereits dem Deutschen Bundestag angehörten) sagt unter anderem "Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus." (Quelle: Bundesanzeiger.de). Teilen Sie diese Ansicht?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Christian Ross
Sehr geehrter Herr Ross,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Meine Überzeugung von Politik ist: Abgeordnete als Volksvertreter bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung für eine bestimmte Zeit für die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und die Staatsinteressen ein. Politiker sollten auch in ihrer Abgeordnetenzeit nahe bei den Menschen im Leben und im Beruf bleiben, um so realitätsnah und unabhängig entscheiden zu können. In diesem Sinne bin ich auch während meiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag in meinem erlernten Beruf als Rechtsanwalt tätig, den ich bereits vor meiner Wahl in den Deutschen Bundestag viele Jahre ausgeübt habe.
Das Abgeordnetengesetz regelt in diesem Zusammenhang, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Deutschen Bundestages steht, unbeschadet dieser Verpflichtung Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat aber grundsätzlich zulässig bleiben.
Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2005 Neuregelungen über die Ausübung des Mandats eines Bundestagsabgeordneten getroffen, die insbesondere Bestimmungen zur Offenlegung von neben dem Mandat erzielten Einkünften beinhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Jahr 2007 mit der Verfassungskonformität dieser Regelungen befasst. Vier Richter hielten sie für verfassungsmäßig, vier Richter für verfassungswidrig. Nach den für Pattsituationen innerhalb des Bundesverfassungsgerichts geltenden Bestimmungen konnten die seinerzeit geschaffenen Regelungen somit Anwendung finden. Im Jahr 2013 hat der Deutsche Bundestag die maßgeblichen Regelungen mit Wirkung ab der 18. Legislaturperiode deutlich verschärft.
Maßgeblich sind insoweit derzeit die Vorgaben des Abgeordnetengesetzes, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, als Bestandteil der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages. Hierbei wurden auch die teilweise weitreichenden Verschwiegenheitspflichten berücksichtigt, denen die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten unterliegt (insbesondere von Rechtsanwälten). Von großer Bedeutung ist dabei die Gleichbehandlung aller Abgeordneten, dass also auf sämtliche Abgeordneten die gleichen Maßstäbe Anwendung finden. Diese einheitlichen Maßstäbe sind vom Deutschen Bundestag in den oben genannten umfangreichen Regelungen festgelegt.
Die Wahrnehmung meines Abgeordnetenmandats erfolgt nach den oben beschriebenen rechtlichen Vorgaben. Die Nebeneinkünfte lege ich nach Maßgabe der vorstehend dargelegten Grundsätze offen. Sie werden im Internet auf der Website des Deutschen Bundestages sowie im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Über meine politischen Aktivitäten im Deutschen Bundestag sowie im Wahlkreis berichte ich auch auf meiner Website. Sie können sich dort über meine politische Arbeit gerne informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth