Frage an Stephan Harbarth von Helmut H. bezüglich Wirtschaft
Was gedenken Sie zu tun, um die verfassungsrechltlich verankerte 50% Beteiligung an den Bewertungsreserven von Lebensversicherungen für die Verbraucher zu gewährleisten?
Versicherungslobby und Groko planen einen Handstreich, das entsprechende Gesetz soll bereits ab dem Tag der Verabschiedung im Kabinett - und nicht im Bundestag - gelten.
Wie stehen Sie zu diesem verfassungswiderrechtlichen Verfahren?
Sehr geehrter Herr Hutter,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie auf die aktuelle Berichterstattung zu möglichen Veränderungen bei Lebensversicherungsverträgen eingehen.
Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner festgelegt, dass wir Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes erarbeiten wollen, um im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen.
Dabei geht es uns nicht (!) darum, die Aktionäre und Eigentümer der Versicherungen zu schonen oder eine Verschiebung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zugunsten der Versicherungsunternehmen auf Kosten der Versichertengemeinschaft vorzunehmen.
Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag geht es uns vielmehr darum, die Ansprüche aller Versicherten sicherzustellen. Daher werden wir solche Maßnahmen ergreifen, die im Interesse und zum Schutz der Ansprüche der Versicherten sind. Und dabei werden wir darauf achten, dass diese Maßnahmen einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen heute ausscheidender und in der Versichertengemeinschaft verbleibender Versicherungsnehmer darstellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsnehmer auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten angemessene Erträge aus ihren Lebensversicherungen erhalten.
Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums befindet sich derzeit in der Abstimmung mit anderen beteiligten Bundesministerien.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth