Frage an Stephan Harbarth von Stephan E. bezüglich Finanzen
Grüß Gott Herr Dr. Harbarth,
ist es zulässig, dass Artikel 3 (1) GG in Fragen der Umsatzbesteuerung außer Kraft gesetzt wird? Konkret: Überweisung der Umsatzsteuer unter Einhaltung der Umsatzsteuererklärungsabgabepflicht zum erstmöglichen Zeitpunkt, was dennoch in einem Säumniszuschlag endet. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung hätte es keinen Säumniszuschlag gegeben, das Geld wäre jedoch zum gleichen Termin auf dem Konto des Finanzamtes gelandet. Es handelt sich um das Finanzamt Heidelberg.
Von daher meine provokante Frage: Ist eine Ungleichbehandlung im Sinne des Gesetzgebers?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Einert
Sehr geehrter Herr Einert,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich auf Basis der mir vorliegenden Informationen den Ihrer Frage zugrunde liegenden Vorgang nicht abschließend beurteilen. Generell sind Ungleichbehandlungen aus verfassungsrechtlicher Sicht dann abzulehnen, wenn es für Ungleichbehandlungen keine hinreichende Rechtfertigung gibt (vgl. Art. 3 des Grundgesetzes). Ob diese Voraussetzung im vorliegenden Fall erfüllt sind, entzieht sich meiner abschließenden Einschätzung. Gerne können Sie mir über mein Büro nähere Informationen zu dem zugrunde liegenden Vorgang zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth