Frage an Stephan Harbarth von Andreas F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Stephan Harbarth,
ich habe folgendes Anliegen, was mich und meine Familie betrifft. ich bin Hauseigentümer, mein Haus ist noch belastet mit vielen Tausend Euro.
Warum bekommt ein ALG2 Bezieher, der kein Eigentum, nie in die Kasse eingezahlt hat, nichts erschaffen hat und auch für das Wohl des Landes nichts getan hat die Miete bezahlt und ich, als fleißiger Arbeiter, der seine Steuern und Abgaben bezahlt, durch den Hausbau die deutsche Wirtschaft unterstützt hat und so zum Wohle in Deutschland beigetragen hat, kein Cent Wohngeld. Das heißt so viel wie verhungern oder das Haus versteigern. Der Lebenstraum platzt und alles ist dahin.
Man bekommt auch keinen Zuschuss vom Sozialamt, das ist im Gesetz einfach nicht vorgesehen, weil mein Haus drei Wohnungen hat. ich verstehe so etwas einfach nicht.Es gibt praktisch keine Möglichkeit diesem Gesetz zu entkommen und sein Überleben zu sichern.
Ich bin der Meinung, dass Hartz 4 gründlich überarbeitet gehört, es ist (ich empfinde es so) ein großes Unrecht dem deutschen Arbeitnehmer gegenüber!!!
Wollen Sie an dieser Ungerechtigkeit etwas ändern?
Des weiteren fragen sich die Politiker, warum in Deutschland die Geburtenrate zurück geht und immer weniger Kinder geboren werden. Jeder gesunde Mensch versucht in die Zukunft zu Planen. Mit einer solchen Arbeitsmarktpolitik alla Schröder (Agenda 2010) kann kein Mensch planen. Die vielen Leihfirmen, die Hungerlöhne bezahlen, Platzt der Auftrag sitzt man wieder auf der Strasse und muß ALG 2 beantragen, 400 € Jobs, Minijobs, befristete Verträge, schlechte Bezahlung usw. Welches junge Paar setzt in so eine unsicheres Deutschland mir gutem Gewissen Kinder????? Ich nicht und viele Mitbürger auch nicht.
Die Politik versucht statt dessen mit Geld nach zu helfen. Das Einzige was hilft ist dem Bürger wieder eine sichere Zukunft und Arbeitswelt zu Bieten. Dann werden auch wieder Kinder geboren!
Wie denken Sie darüber!?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Finger
Sehr geehrter Herr Finger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Ich kann nachvollziehen, dass Sie Ihre Situation gegenüber ALG II-Empfängern als ungerecht empfinden, insbesondere wenn Sie und Ihre Familie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Es ist jedoch nicht richtig, dass Hausbesitzer pauschal „keinen Cent Wohngeld“ bekommen, denn grundsätzlich werden auch Wohneigentümer mit niedrigem Einkommen unterstützt. Der einzige Unterschied: Als Wohnkosten werden nicht die Miete, sondern die Ausgaben für Kreditraten und Bewirtschaftungskosten zugrunde gelegt. Das Wohngeld für Eigentümer heißt deshalb auch „Lastenzuschuss“. Ob und in welcher Höhe Eigentümer einen Lastenzuschuss erhalten, hängt vor allem vom Einkommen und von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.
Um zu vermeiden, dass die Betroffenen wegen einer vorübergehenden Notlage ihr Haus verkaufen müssen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen in Härtefällen Leistungen (ALG II) als Darlehen zu erbringen. Informationen zum Wohngeld erhalten Sie unter:
http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/Wohnraumfoerderung/Wohngeld/wohngeld_node.html
Über das Thema ALG II ist seit seiner Einführung unter Rot-Grün 2005 auch viel diskutiert worden, ob und wie viel Zuwendung das Optimum darstellen. Die Grundidee der damaligen Agenda 2010-Reform war richtig: Mit der Reform wurde auf der einen Seite die Eigenverantwortung des Einzelnen gestärkt, auf der anderen Seite können Arbeitslose nach wie vor auf solidarische Hilfe zählen.
Aber die Union musste in einigen Bereichen – auch in der Sozialhilfe – nachsteuern. Mit Erfolg, denn viele Indikatoren, wie beispielsweise steigende Beschäftigung, rückläufige Hartz-IV-Fallzahlen und eine deutlich niedrigere Arbeitslosigkeit unterstreichen die erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik von CDU und CSU.
Ich kann Ihnen in Ihrem Fall leider keinen konkreten Lösungsweg vorschlagen, jedoch wäre das Hinzuziehen eines Finanzexperten ratsam. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter stephan.harbarth@bundestag.de gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth