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Stephan Harbarth
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Frage von Christian S. •

Frage an Stephan Harbarth von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Habarth,

ich hoffe Sie können mir evtl. weiterhelfen und ich danke Ihnen schon einmal im Voraus.

Ich habe mir den Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP durchgelesen, um eine Antwort auf meine Frage zu finden, jedoch bin ich mir etwas unsicher, ob ich mir meine Frage selbst richtig beantworten kann, aus diesem Grund würde ich gerne eine Frage an Sie loswerden.

Meine Frage:

Gibt es seitens der Regierungsparteien ein Bestreben, eventuelle Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, im Bezug auf die Anspruchseinbürgerung (§10 StAG) oder die Ermessenseinbürgerungen (§ 8 und 9 StAG), vorzunehmen? Im Koalitionsvertrag ist die Rede von "Unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur Einbürgerung werden wir beseitigen". Könnten Sie dies evtl. hinreichend konkretisieren, inwieweit sich dies in einer Gesetzesänderung ausdrücken könnte? Wären dies Änderungen in den Voraussetzungen?

Bzw. bin ich richtig in der Annahme, dass angestrebt wird bei der Verheirateteneinbürgerung nach § 9 StAG die Voraussetzungen (Ehe besteht seit min. 2 Jahren) auf 3 Jahre zu erhöhen?

Vielen Dank

C.S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scheuring,

vielen Dank für Ihre Email vom 16. August 2011.

im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es im Abschnitt "Integration und Zuwanderung" zum Thema Staatsangehörigkeit: "Wir werben dafür, dass möglichst viele Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, unsere Staatsbürgerschaft annehmen. Denn sie ist das stärkste Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und zur wechselseitigen Verantwortung seiner Bürger. Unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur Einbürgerung werden wir beseitigen."

Die Bundesregierung hat sich vor dem Hintergrund, dass kaum belastbare Erkenntnisse über das Einbürgerungsverhalten der bei uns lebenden Ausländer vorliegen, darauf verständigt, eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Bereich in Auftrag zu geben. Die Forschungsgruppe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt derzeit eine entsprechende umfassende repräsentative Untersuchung durch. Auf der Grundlage dieses Forschungsprojekts und unter Einbeziehung der Erfahrungen der das Staatsangehörigkeitsrecht vollziehenden Länder wird die Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsrecht auf möglichen Verbesserungsbedarf überprüfen und ggf. entsprechende Änderungsvorschläge erarbeiten.

Bevor hierzu konkrete Aussagen gemacht werden können, müssen jedoch zunächst die Ergebnisse des Forschungsprojekts des BAMF, die Anfang 2012 vorliegen sollen, abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth