Grundsätzlich ist es für mich entscheidend, dass die Arbeit der Musiklehrer oder anderen Berufsgruppen fortgeführt werden kann, ohne hier Konflikte mit der Scheinselbstständigkeit o.ä. einzugehen. Aufgrund der differenzierten Organisationsstruktur der Musikschulen, bieten sich vor Ort auch Kooperationen mit Kreismusikschulen an, um hier Ressourcen zu bündeln.
Sollten Sie mit dem aktuellen Stand der Novellierung unzufrieden sein, kann ich Sie auf das Strucksche Gesetz verweisen, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es ihn betreten hat.
Als Mitglied des Bundestags und nicht des Bundesrates sehe ich es daher auch nicht als meine Aufgabe an für eben jene Petition bei der Landesregierung zu werben. Hierfür sind die Mitglieder der jeweiligen Landtage deutlich geeignetere Ansprechpartner.
Eine zwanghafte Umstellung wird nicht stattfinden und würde als sozialunverträgliche Maßnahme von meiner Partei und mir auch nicht mitgetragen werden
Die wichtigsten Werte und Regeln unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland basieren auf der Erklärung der Menschenrechte sowie dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Ich teile Ihre Einschätzung und bedaure es sehr, dass bislang kein Projekt für Ostdeutschland dabei ist.