Würden Sie sich für eine Prüfung des Afd - Verbots bei Ihrer Landesregierung einsetzen? https://innn.it/afdverbot/
Sehr geehrte Frau B.,
die Möglichkeit eines Parteienverbots ist in unserem Grundgesetz in Art. 21 als Schutzinstrument der freiheitlichen demokratischen Grundordnung klar benannt. Die Anforderungen an ein Parteiverbot sind berechtigterweise hoch. Es setzt voraus, dass die Partei eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und diese auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzt. Eine Bewertung, inwiefern die AfD diese Kriterien bereits erfüllt, obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht.
Ziel der Petition soll es sein, den Bundesrat zu einem Verbotsprüfantrag zu bewegen. Als Mitglied des Bundestags und nicht des Bundesrates sehe ich es daher auch nicht als meine Aufgabe an für eben jene Petition bei der Landesregierung zu werben. Hierfür sind die Mitglieder der jeweiligen Landtage deutlich geeignetere Ansprechpartner.
Das primäre Ziel der SPD bleibt es jedoch, die AfD politisch und inhaltlich zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird. Hierfür setze auch ich mich in meiner politischen Arbeit im Bundestag und vor Ort ein.
Beste Grüße
Stefan Zierke