Setzen Sie sich iR des TierSchG für ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU 2. von Amputationen, und 3.jeglicher Form der Anbindehaltung ein?
Wie stehen Sie zu folgenden Themen?
1. Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
2. Verbot von Tierversuchen
3. Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
4. Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
5. Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
6. Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
7. Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
8. Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
9. Falls Sie eine oder mehrere der Verbote für richtig erachten: Was unternehmen Sie konkret, um Ihre Überzeugung im Rahmen der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes auch umzusetzen?
Sehr geehrter Herr B. ,
Ihr reges Interesse an der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes freut mich. Gerne würde ich auf Ihre Fragen konkreter eingehen wollen, jedoch liegt einerseits bisher nur der Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des TierSchG vor und andererseits ist dies nicht der fachliche Schwerpunkt meiner politischen Arbeit im Bundestag. Im Rahmen der Arbeitsteilung in der SPD-Bundestagsfraktion vertraue und folge ich daher den Empfehlungen meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen, welche sich explizit mit diesen fachspezifischen Themen beschäftigen.
Dennoch möchte ich Ihnen zu einigen Themen meine persönliche Meinung, als weitestgehend vegetarisch lebender Mensch, mitteilen.
Verbot von Tierversuchen
Ein grundsätzliches Verbot von Tierversuchen halte ich für den Forschungsstandort Deutschland für problematisch. Zahlreiche Forschungen im chemischen bzw. medizinischen Bereich benötigen entsprechende Versuche für Entwicklungs- und Zulassungsprozesse. Jedoch sollten Tierversuche so wenig wie nötig und so schonend wie möglich eingesetzt und bestenfalls durch die Nutzung von KI und Simulationen ersetzt werden.
Verbot der Privathaltung von exotischen Tieren als Haustier
Die Diskussionen um den entlaufenden „Löwen“ im Sommer des letzten Jahres haben die Sinnlosigkeit einer solchen privaten Haltung aufgezeigt. Eine artgerechte Haltung ist in der Regel durch Privatpersonen kaum zu verwirklichen. Daher wäre eine entsprechende Einschränkung für mich vertretbar.
Verbot von Qualzuchten
Qualzuchten sind aus meiner Sicht keinesfalls zu begrüßen und sollten vermieden werden. Insbesondere im Heimtierbereich ist eine Rückkehr zu gesunden lebensfähigen Rassen angebracht.
Sollten Sie mit dem aktuellen Stand der Novellierung unzufrieden sein, kann ich Sie auf das Strucksche Gesetz verweisen, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es ihn betreten hat. Änderungen durch z.B. weitere Expertenmeinungen oder Hinweise von interessierten Bürgern können noch eingearbeitet werden.
Unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html finden Sie u.a. den aktuellen Entwurf der Novellierung. Gerne können Sie sich mit konkreten Verbesserungsvorschlägen an mich oder meine Fraktion wenden, sodass eine Berücksichtigung im Rahmen der Aushandlungsprozesse im Bundestag möglich wäre.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und bitte um Verständnis nicht zu jedem Verbot Stellung zu beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Zierke