Yasmin Fahimi hat vorgeschlagen, ein Grundkontingent an Energie mit Preisbindung einzuführen. Warum wird diese Idee (zumindest für Privathaushalte) nicht schnellstmöglich aufgegriffen?
Sehr geehrter Herr Wenzel, ein Kontingent von 1000 kWh pro Haushalt sichert allen Privatpersonen die Grundversorgung an Energie. Alles darüber hinaus ist Luxus und nur dem zugänglich, der auch den Marktpreis bezahlen kann. Gleichzeitig verschafft diese Lösung monetäre Anreize zum Energiesparen - eine Notwendigkeit in Zeiten der Klimaproblematik.
Mit energetischen Grüßen
Christa E.
Sehr geehrte Frau E.
Der allgemeine Vorschlag eine Preisgarantie für den Grundbedarf bei Strom und Gas einzuführen ist der Bundesregierung bekannt. Ich teile außerdem Ihre Meinung, dass wir vor dem Hintergrund der angespannten Stromversorgungslage in diesem Winter Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell entlasten müssen, ohne aber auf einen Sparanreiz zu verzichten. Die Bundesregierung verfolgt genau dieses Ziel, und bedient sich dafür mehrerer Instrumente.
Die Bundesregierung hat im August 2022 zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung durch Einsparmaßnahmen verabschiedet. Damit sollen ab sofort und über den Winter Strom und Gas gespart werden. Die Verordnungen untersagen z.B. das dauerhafte Offenstehen lassen von Türen beheizter Räume, unnötige Beleuchtung und regt einen Heizungscheck an. Hiermit leisten die Behörden und der Einzelhandel einen Beitrag zur Einsparung. Die Verordnungen sehen aber z.B. auch ein Verzicht der Beheizung mit Strom und Gas von privaten Schwimmbecken vor.
Parallel sind in den letzten Monaten auch die Strompreise angestiegen und Entlastungen sind notwendig geworden. Die Bundesregierung hat zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage i.H.v. zuletzt 3,72 Cent pro Kilowattstunde abgeschafft. Anfang September hat sie darüber hinaus eine Strompreisbremse im Zusammenhang mit einer Abschöpfung der Zufallsgewinne von Betreibern angekündigt. Tatsächlich bestimmt nach den aktuellen Mechanismen des europäischen Strommarkts das teure Gas oft den Strompreis und sorgt bei allen Betreibern, die günstigere Produktionskosten haben, für Zufallsgewinne. Darunter fallen z.B. Energieunternehmen, die Erneuerbaren-, Kohle-, oder Atomstrom produzieren. Dieses Geld für einen solidarischen Beitrag für das Gemeinwohl zu nutzen und in die Senkung der Strompreise und die Dämpfung der Netzentgelte zu stecken, ist genau richtig.
Die Bundesregierung setzt sich aktuell für eine gesamteuropäische Gewinnabschöpfung ein, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Als zweiten Schritt plant sie eine Strompreisbremse für die Haushalte, die Verbraucherinnen und Verbrauchern für einen bestimmten Basisverbrauch einen stabilen Preis gewährleistet. Die Haushalte würden so finanziell spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt ein Anreiz zum Energiesparen erhalten. Auch beim Gas werden alle Optionen aktiv vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Unterstützung einer Fachkommission geprüft.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Wenzel