Werden Sie sich für mehr und strengere Vorgaben im neuen Tierschutzgesetz einsetzen, als es die aktuelle Kabinettfassung vorsieht?
Was tun Sie, damit Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich sofort verboten werden?
Sehr geehrte Frau G.,
Im koalitionsvertrag der Ampel-Regierung haben wir uns auf konkrete Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes geeinigt, die wir jetzt umsetzen. Die Novelle ist eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren.
Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht mehr in der Zucht verwendet werden. Auch dürfen sie nicht mehr online verkauft und in Werbung und Ausstellungen gezeigt werden. Außerdem sollen Grundlagen für die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden geschaffen werden, damit sie leichter zu identifizieren und zurückzuverfolgen sind. So soll insbesondere der illegale Welpenhandel eingedämmt werden.
Es ist geplant, das Gesetz im September 2024 in den Bundestag einzubringen. In der Regel nimmt der Bundestag noch Modifizierungen am Entwurf vor. Nach Prüfung des Entwurfs empfiehlt es sich, die Berichterstatter nochmal direkt anzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Wenzel MdB