Wie werden die sozial- und altersbedingten Ausnahmen für den Heizungswechsel bei Maßnahmen innerhalb von Eigentümergemeinschaften sichergestellt werden?
Sehr geehrter Herr C.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit Bezug auf Eigentümergemeinschaften.
Mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere auch Haushalte mit niedrigen Einkommen vor deutlich steigenden Preisen für fossile Brennstoffe zu schützen. Denn die Preise für Gas und Öl sind im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zum ersten Mal derart extrem gestiegen, dieser Trend kann sich aber in den kommenden Jahren fortsetzen. Wer also auf Wärme aus Erneuerbaren Energien umstellt, macht sich selbst unabhängig von der Preisentwicklung für fossile Brennstoffe.
Ihre Frage kann leider noch nicht abschließend beantwortet werden, weil das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erst im September 2023 verabschiedet werden soll. Der aktualisierte, aber noch nicht verabschiedete Gesetzestext, sieht keine altersbedingte Ausnahme mehr vor. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll nach der Verabschiedung des GEG angepasst werden, einschl. der vorgesehenen sozialen Komponente. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kann heute schon bei neuen Etagenheizungen vom Wohnungseigentümer und bei Zentralheizungen von der Eigentümergemeinschaft beim BAFA bzw. bei der KfW abgerufen werden. Die genauen Kriterien für Eigentümergemeinschaften werden in der neuen BEG präzisiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Wenzel