Stefan Wenzel
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Frage von Rene R. •

Eine Cannabis-Pflanze kann bis zu 500 Gramm abwerfen. Wie ist dies mit der Begrenzung von 30 Gramm pro Person zu vereinbaren?

Nach meinen Informationen sieht das neue Cannabis gesetzt vor, dass Personen 30 Gramm Cannabis besitzen dürfen. Und drei weibliche Cannabis-Pflanzen pro Kopf. Eine Pflanze kann 300-500 Gramm abwerfen. Wie soll sich der Selbstanbauer bei der Ernte seiner Pflanzen nicht strafbar machen? Ich sehe hier eine gefährliche Grauzone. Um ein privaten Anbau in der Legalität zu ermöglichen sollte die Begrenzung überdacht werden. Bei Bier dürfen Hobbybrauer in ihrem Haushalt bis zu 2 Heckoliter im Kalenderjahr brauen (von der Biersteuer befreit!).

Stefan Wenzel
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs zum Einstieg in die Legalisierung von Cannabis hat begonnen und eine Anhörung hat im Bundestag bereits stattgefunden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass erwachsene Menschen künftig straffrei bis zu 25 Gramm Cannabis und bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau besitzen dürfen. Hier gilt es anzumerken, dass der Ertragswert einer Pflanze variieren kann, und dass ein periodischer Anbau (über das Jahr gestreckte Ernten) möglich ist. Diese Bestimmungen werden nun im Zuge der parlamentarischen Beratungen diskutiert und können sich noch ändern.

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