Frage an Stefan Wenzel von Karsten L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Wenzel,
unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Gefahrgutunfall vom 19.12.14 erscheint ein Teilaspekt bislang nicht betrachtet worden zu sein.
Bei diesem Ereignis war eine Abstellung von instabilen, reagierenden Restsubstanzen aber auch von Ladungsteilen, die nicht akut undicht waren aber vor dem Weitertransport fachlich hinsichtlich der Transportsicherheit geprüft werden mussten, erforderlich. Die gewählten Orte verursachten eine hohe, in der Wahrnehmung nicht nur positive Resonanz in der Presse und Bevölkerung.
Fragestellung:
Inwieweit sind die jeweiligen unteren und oberen Gefahrenabwehrbehörden (Kommunen bzw. Kreise) auf ein solches Ereignis im Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche Lagerung von instabilen, gefährlichen Resten aus einer Havarie vorbereitet?
Sind solche (im Gefahrgutrecht nächstgelegener, geeigneter sicherer Ort genannt) vorübergehenden Lagermöglichkeiten erfasst, in Notfallpläne aufgenommen und den ausführenden Organen der Gefahrenabwehr (Feuerwehren) bekanntgemacht oder ist eine solche Erfassung seitens der Gefahrenabwehrbehörden geplant?
Sollte diesbezüglich keine Planung vorliegen, werden sich die Grünen für eine derartige Planung einsetzen?
Als ergänzende Fragestellung:
Die Berichte der Komission (Quelle: COM(2013)815 ) zu Gefahrgutkontrollen (Zahlen bis 2011) zeigen, dass die Kontrolltätigkeit BRD gesamt seit 2006 kontinuierlich abgenommen hat, nämlich von 83760 auf 58270 (ca. 30%).
Werden derartige Transporte hinreichend überwacht, auch im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren, oder wurde hier eingespart?
Kann diese Entwicklung der Überwachung auf den Strassen aus Sicht der Grünen derartige Unfälle mit potentiell erheblichen Gefahren für Mensch und Umwelt begünstigen oder verhindern?
Werden sich die Grünen für die Steigerung oder zumindest das Halten des Kontrollniveaus auf Landesebene bzw. Bundesebene, neben der Verlagerung auf andere Verkehrsträger, einsetzen?