Frage an Stefan Wenzel von Wolfgang D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Wenzel,
wie soll das angesagte ´Güllekataster´ aussehen?
Durch wen und wie oft wird ein solches Instrument kontrolliert?
Welche Maßnahmen werden noch ergriffen um diese ´Zeitbombe´ zu entschärfen?
Lassen Sie sich doch einmal die Grundwasserwerte aus dem Kreis Stade zeigen, Sie werden erstaunt sein über die schrecklichen Ergebnisse.
Ich stelle meine, durch ein Institut festgestellten Werte gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
W. G. Dohm
Sehr geehrter Herr Dohm,
vielen Dank für Ihre Mail, die ich Ihnen gerne beantworte.
Bevor ich auf Ihre Frage konkret eingehe, möchte ich die Ausgangssituation kurz skizzieren: Wir haben in weiten Teilen des westlichen Niedersachsen eine Nutztierkonzentration, die es nicht mehr erlaubt, den in Form von Gülle, Mist und Substrat aus Biogasanlagen anfallenden Wirtschaftsdünger ortsnah im Sinne der Düngeverordnung ordnungsgemäß auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen einzusetzen. Dafür müssten jährlich etwa 3,3 Mio. Tonnen Gülle allein aus den Landkreisen Vechta und Cloppenburg in andere Regionen verbracht werden. Gleichzeitig wissen wir, dass die Nitratwerte im Grundwasser in einigen Regionen wieder massiv ansteigen und auch die Landwirtschaftskammer in einem uns vorliegenden internen Vermerk vom vergangenen Winter für das Landwirtschaftsministerium davon ausgeht, dass der ordnungsgemäße Umgang mit Wirtschaftsdünger eigentlich überhaupt nicht kontrollierbar ist. Zudem werden jährlich nur maximal 2,5% der Betriebe überhaupt kontrolliert und die Sanktionen bei festgestellten Verstößen sind eher vernachlässigbar.
Diese Ausgangssituation hat uns im Frühjahr letzten Jahres bewogen, eine lückenlose Meldung und Dokumentation der überbetrieblich verbrachten Wirtschaftsdünger und eine Düngekataster einzufordern. Die Meldung und Dokumentation der überbetrieblich verbrachten Wirtschaftsdünger hat die noch amtierende Landesregierung im Sommer letzten Jahres umgesetzt. Damit muss der abgebende Betrieb auf elektronischem Wege an eine zentrale Datenbank melden, in welcher Art und Menge er Wirtschaftsdünger wann und an wen abgegeben hat. Wird eine Zwischenstation - etwa eine Güllebörse - eingeschaltet, meldet auch diese von wem Sie Wirtschaftsdünger angenommen und an wen sie diesen verbracht hat. Damit ist durch Abgleich mit der Zahl der auf dem Betrieb gehaltenen Tiere klar belegbar, welcher Betrieb über welche Mengen an Wirtschaftsdünger verfügt. Durch den jährlichen Antrag auf Auszahlung der Flächenprämien (Direktzahlungen) ist zudem bekannt, über welche Nutzflächen der jeweilige Betrieb verfügt und was er auf diesen Flächen anbaut.
Ein Düngekataster soll zudem Klarheit darüber liefern, auf welchen Flächen der Betrieb diesen Dünger konkret einsetzt. Da die Betriebe für ihren jährlichen Förderantrag über digitale Karten der von ihnen bewirtschafteten Flächen verfügen, die wiederum mit einer Feldblocknummer kenntlich gemacht sind, dürfte es unproblematisch sein, in die bereits existierenden Datenbanken die eingesetzten Düngemengen einzutragen.
Durch ein solches System ist die Unterbringung des Wirtschaftsdüngers erst kontrollierbar. Selbstverständlich wird es neben den Plausibilitätskontrollen der Daten auch verstärkte Überprüfungen bei den Betrieben vor Ort geben müssen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret sagen kann, in welchem Turnus von wem Kontrollen vorgenommen werden. Dieses Thema werden wir mit der Expertise der Fachministerien baldmöglichst angehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wenzel