Frage an Stefan Wenzel von Jörg B. bezüglich Umwelt
Im Altlastenfall am De-Haen-Platz in Hannover sind Schicksale entstanden, die künftig für andere Fälle vermieden und für diesen Fall finanziell rückabgewickelt werden müssen, indem auch in Niedersachsen ein Altlastenfonds eingerichtet wird, der diesen Namen verdient.
Ein bestehende sogenannte Härtefallfonds ist allenfalls Trostpflaster und kann nicht über die tatsächlichen Defizite hinwegtäuschen.
Wir sehen die dringende Notwendigkeit politischen Handelns:
1. Einrichtung eines Altlastenfonds zur Unterstützung Altlastengeschädigter analog NRW
2. Nutzung dieses Altlastenfonds zur finanziellen Rückabwicklung im Falle der Sanierung am De-Haën-Platz zugunsten der EigentümerInnen
3. Informationsverpflichtung der Unteren Bodenschutzbehörde über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis gegenüber den EigentümerInnen mit Nachweis
Uns interessiert Ihre Meinung zu diesem Themenfeld. Wir würden gern wissen, ob Sie im Falle einer erfolgreichen Kandidatur für unser Anliegen eintreten würden.
Sehr geehrter Herr Baltruweit,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nehme zu den drei Punkten gern Stellung:
zu 1. Die Einrichtung eines Altlastenfonds ist eine der dringenden Aufgaben der Umweltpolitik in Niedersachsen. Wir haben uns in den vergangenen Jahren mehrfach auf die Schaffung eines Altlastenfonds festgelegt. Der Fonds ist deshalb auch notwendig, weil absehbar ist, dass in den kommenden Jahren fast ausschließlich Altlastenflächen zur Sanierung anstehen oder auch erst noch aufgefunden werden. In den meisten Fällen können frühere Verursacher nicht mehr oder nur mit großen Schwierigkeiten zu den Sanierungskosten herangezogen werden. Hier steht der Staat in der Verantwortung; denn Sanierungslasten können nicht auf heutige Eigentümer abgewälzt werden, die in keiner Weise dafür verantwortlich sind.
Zu 2. Ob es rechtlich möglich ist, den Altlastenfonds so auszugestalten, dass die bisher geleisteten finanziellen Aufwendungen für die Sanierungskosten der Eigentümer in der List über diesen Altlastenfonds erstattet werden können, muss geprüft werden. Es ist auch unklar, für welche weiteren Ansprüche aus laufenden oder abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen der Altlastenfonds noch aufkommen müsste, wenn eine solche Regelung geschaffen würde. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen dazu keine abschließende Antwort geben kann. Das muss im Rahmen der parlamentarischen Beratung und der Beratungen der künftigen Regierung geklärt werden. Alles andere wäre unseriös. Die Anwohner des De-Haen-Platzes müssen selbstverständlich an den Beratungen zur Ausgestaltung des Fonds beteiligt werden.
Zu 3. Der Fall De-Haen-Platz zeigt gerade, dass mit Informationen zu Flächen und Grundstücken, die im Altlastenkataster oder in der Denkmalliste, im Wasserbuch und in anderen Katastern, die Festlegungen und Informationen zu Natur- und Umwelt treffen, offen und transparent umgegangen werden muss. Wir Grüne wollen möglichst viele der vorhandenen Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich machen und im Internet veröffentlichen, soweit nicht datenschutzrechtliche Gesichtspunkte dagegen stehen.
Nur neu gewonnene Informationen/Erkenntnisse und Informationen, die besonders schutzbedürftig sind, müssten dann betroffenen Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümern direkt mitgeteilt werden.
Es muss sichergestellt werden, dass jedem potentiellen Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie, alle Informationen über mögliche Belastungen oder Einschränkungen der Nutzbarkeit vorliegen, damit Kauf- und Nutzungsentscheidungen auf klaren Grundlagen getroffen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wenzel