Frage an Stefan Mappus von Hermann B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Mappus,
wie stehen Sie zu der Gleichstellung von Flüssiggas (LPG) zu Erdgas (CNG) als alternative Kraftstoffe?
Zur Zeit ist Flüssiggas lediglich bis 2009 steuerermäßigt, allerdings wird Erdgas bis 2020 steuerlich gefördert.
Wäre es nicht auch im Hinblick auf europäische Vorgaben sinnvoll und gerecht, wenn auch Flüssiggas über den gleichen Zeitraum gefördert würde?
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Böhm
Sehr geehrter Herr Böhm,
bei Erdgas handelt es sich um einen alternativen Kraftstoff, der in vielerlei Hinsicht als zukunftsfähig angesehen werden kann. Sowohl die Erdgaswirtschaft wie auch die Fahrzeughersteller arbeiten an der Weiterentwicklung des Einsatzes von Erdgas als Fahrzeugtreibstoff und haben im Vertrauen auf die gegenwärtige Gesetzeslage bereits umfangreiche Investitionen vorgenommen. Demgegenüber handelt es sich bei Flüssiggas um ein Nebenprodukt der Erdölherstellung. Demzufolge unterliegt Flüssiggas denselben Endlichkeiten wie die herkömmlichen Fahrzeugtreibstoffe. Dies rechtfertigt aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion durchaus eine unterschiedliche Behandlung und damit auch einen längerfristigen Vertrauensschutz der Erdgaswirtschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Mappus MdL