Frage an Stefan Mappus von Andreas S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Mappus,
Ich habe eine Frage zum Thema Familienpolitik:
Nach meinem Empfinden kommt die Familienpolitik zur Zeit etwas in Schieflage, da zwar die öffentliche Betreuung der Kinder vom Kleinkindalter an (Horte, später Ganztagesschule...) massiv gefördert und ausgebaut wird, um Familien zu entlasten, bei denen sowohl der Vater als auch die Mutter erwerbstätig sind. Andererseits geraten aber die Familien immer mehr ins Hintertreffen, in denen die Mutter sich ganz bewusst für ein Leben als Hausfrau und Mutter bzw. "Familienmanagerin" entscheidet. Es sollten nach meiner Überzeugung nicht nur die berufstätigen Frauen im Fokus stehen. Auch die "Nur-Mütter", die sich durchaus selbstbewusst für diesen anderen Weg entschieden haben, leisten einen wesentlichen Beitrag für unser Gemeinwesen und ihre Lebensleistung sollte entsprechend respektiert und anerkannt werden - ideell und finanziell. Dasselbe gilt selbstredend entsprechend auch für sogenannte "Hausmänner".
Daher meine Frage:
Wie stehen Sie zur Forderung nach einem sogenannten Betreuungsgeld, das ab dem Jahr 2013 (warum eigentlich erst dann!?) an Eltern gezahlt werden soll, die sich dafür entscheiden, dass ein Elternteil auf die finanziellen Vorzüge der Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen, die ja laut Grundgesetz Recht und Pflicht zuförderst der Eltern sein soll (und nicht des Staates)?
Darf ich mich darauf verlassen, dass das Betreuungsgeld wirklich kommen wird?
Mit freundlichen Grüssen und besten Wünschen,
Ihr
Andreas Schönberger
Sehr geehrter Herr Schönberger,
vielen Dank für Ihre Frage zum Betreuungsgeld.
Wir stehen zur grundsätzlichen Wahlfreiheit der Eltern wenn es um die Betreuung ihrer Kinder geht. Die CDU Baden-Württemberg unterstützt deshalb die geplante Einführung des Betreuungsgeldes.
Darüber hinaus ist hier in Baden-Württemberg das Landeserziehungsgeld ein Markenzeichen unserer Politik. Damit fördern wir junge Eltern auch in Zukunft in der Zeit nach dem Bezug des Bundeselterngeldes. Daran wollen wir festhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Mappus