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Frage von Tobias S. •

Frage an Stefan Mappus von Tobias S. bezüglich Kultur

Auf was alles soll in Zukunft die Rundfunkgebühr für ARD, ZDF und GEZ noch erhoben werden, nachdem sie nun schon ab nächstes Jahr für E-Mail verlangt werden wird?

Zur Erläuterung:

Ab 1. Januar 2007 wird auch für Internet-PCs nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die volle Rundfunkgebühr verlangt, weil mit jedem Internet-PC jederzeit auch die Internet-Angebote von ARD und ZDF abgerufen werden könnte.

Damit verlangen ARD, ZDF und GEZ die Rundfunkgebühr auch z.B. für private E-Mail, für das Herunterladen von wichtigen Software-Updates, für Informationsseiten gemeinnütziger Organisationen oder für das Aufsuchen von www.kandidatenwatch.de, weil diese Dinge einen Internet-Zugang voraussetzen. Denn - wie gesagt - wer einen Internet-Zugang hat, "könnte" auch zu ARD und ZDF surfen. Für dieses "könnte" muß gefälligst Rundfunkgebühr an die GEZ gezahlt werden, und so haben wir ab nächstes Jahr in Deutschland die "Rundfunkgebühr für E-Mail" - ohne Rundfunkgebühr kein Internet und kein E-Mail (siehe auch www.ts-studio.net/gez/).

Ich kenne viele Privatleute, die keinen Fernseher haben und für die der Internet-PC zum sog. "Erstgerät" wird, die also ab nächstes Jahr die volle Rundfunkgebühr zahlen müssen, obwohl sie keinen Fernseher besitzen. Hinzu kommen Selbständige, Freiberufler, kleine Firmen, Kirchengemeinden und gemeinnützige Organisationen bei denen normalerweise auch kein Fernsehempfänger herumsteht, weil sie sich nämlich die Rundfunkgebühr sparen wollen.

Entgegen realitätsferner Beteuerungen von Landespolitikern wird es in der täglichen Praxis sicherlich darauf hinauslaufen, daß sobald ein PC und ein Telefonanschluß im gleichen Haus vorhanden sind - ob der PC anschließbar ist oder nicht -, ein(e) provisionshungrige(r) Rundfunkgebührenbeauftragte(r) Ärger machen und die Hand aufhalten wird.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Speidel,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt, dass grundsätzlich die Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühr an die technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs anknüpft. Es entspricht aber der heutigen Lebenswirklichkeit, dass immer mehr Bürger ihren Rundfunk ausschließlich über das Internet empfangen und somit der allgemeinen Gebührenpflicht unterliegen.

Durch ein sog. "PC-Moratorium" wurde der Zeitpunkt für die Gebührenpflicht allerdings bis Ende 2006 verlängert, obwohl schon heute aufgrund des geänderten Mediennutzungsverhaltens die Zahl der reinen Rundfunkempfänger über den PC entsprechend groß ist. Ein weiteres Hinauszögern ist auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Rundfunkteilnehmer nicht geboten.

Die Gefahr der unverhältnismäßigen Gebührenbelastung wurde allerdings erkannt und im Rundfunkstaatsvertrag entsprechend geregelt. Im privaten Bereich fallen die Internet-PCs unter die sog. "Zweitgeräteregel". Dadurch müssen Haushalte, die bereits über Fernsehen und Radio verfügen, keine zusätzlichen Gebühren entrichten.

Auch im gewerblichen Bereich wird die "Zweitgeräteregel" eingeführt. Grundsätzlich gilt zwar auch hier, dass für alle Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Für Internet-PCs gilt aber nach dem Rundfunkstaatsvertrag, dass in solchen Betrieben, die bereits über ein herkömmliches Rundfunkgerät verfügen, keine zusätzlichen Gebühren mehr anfallen. Gibt es in einem Betrieb keine Rundfunkgeräte, ist nur für einen PC eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Alle anderen PCs sind in diesem Fall aufgrund der Zweitgeräteregel von der Gebühr befreit. Im Ergebnis wird ein Betrieb also unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Internet-PCs mit maximal einer Rundfunkgebühr pro Grundstück belastet.

Die Politik hat somit den gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben gemäß eine sehr gute Vereinbarung getroffen, die die Interessen sowohl der privaten als auch der gewerblichen PC-Nutzer bestmöglich wahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Mappus MdL