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Stefan Mappus
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Frage von Christof W. •

Frage an Stefan Mappus von Christof W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Herr Mappus,

wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu den aktuellen Forderungen von amnesty international nach einer individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizisten (durch Name oder Nummer) sowie die Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungsinstanz. Beide Maßnahmen/Forderungen sind erforderlich für mehr Verantwortung bei der Polizei ( http://www.amnestypolizei.de/ ), um illegale Handlungen und Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei verhindern.
Die Kennzeichnungspflicht wurde letztes Jahr mit großem Erfolg in Berlin eingeführt, mit einer unabhängigen Ermittlungsinstanz wurden z.B. in England sehr gute Erfahrungen gemacht.

Viele Grüße,
Christof Weisenbacher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weisenbacher,

Polizeibeamtinnen und -beamte sind verpflichtet, beim Einschreiten auf Verlangen des Betroffenen Name und Dienststelle anzugeben sowie sich ggf. durch Vorzeigen des Dienstausweises zu legitimieren. Durch diese Verpflichtung ist eine Identifizierung von handelnden Beamtinnen und Beamten in aller Regel gewährleistet. Eine Kennzeichnungspflicht unserer Polizeibeamtinnen und -beamten lehnt die CDU Baden-Württemberg ab. Im Übrigen wären Polizeibeamtinnen und -beamte bei Einführung einer Kennzeichnungspflicht nicht nur von Betroffenen, sondern von „Jedermann“ zu identifizieren, was im Einzelfall Gefährdungen - auch von Angehörigen - mit sich bringen könnte. Wir sprechen uns nicht zuletzt auch wegen der Fürsorgepflicht gegen eine solche Kennzeichnungspflicht aus.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Mappus