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Frage von Bernd B. •

Frage an Stefan Mappus von Bernd B. bezüglich Familie

Hallo Herr Mappus,

würden Sie mir bitte erklären, weshalb das uneheliche Kind eines mir bekannten Mannes keine Studiengebühren in BW zahlt, obwohl es als Einzelkind bei seiner Mutter lebt. Das Kind hat 2 Halbgeschwister, die bei der anderen Mutter leben.

Ich zahle für meine beiden Kinder im Jahr 2000 Euro Studiengebühren.
Ich halte dies als Rentner und als Bürger für ungerecht.

Laut Grundgesetz soll die Familie besonders geschützt sein.

So könnte ich ledigen oder auch verheirateten Frauen anbieten Kinder zu zeugen, welche keine Studiengebühren zahlen müssten, da ich ja schon 2 Kinder habe. Sie müssten nur vorher auf den Kinderunterhalt verzichten. Bei 10 Semestern immerhin 5000 Euro Ersparnis.

Falls Sie nicht antworten, werde ich Verfassungsklage erheben.

Grüße

B.Bellm

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