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Frage von Harald M. •

Frage an Stefan Mappus von Harald M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Guten Tag Herr Mappus,
ist es wahr, dass Sie mit einem Notsandsgesetz, das bei Naturkatastrophen dem Ministerpresidenten ermächtig am landtag vorbei schnelle Entscheidungen zu treffen, die Aktienanteile der EnBW von der Französischen EDF angekauft haben? Und das dieser Ankauf nicht mit der landesbank, sondern mit Ihrem Trauzeugen und Freund Notheiß von der Privatbank Morgan & Stanlay getätigt wurde?
Ist es wahr, dass Herr Notheiß als Provision 30 Millionen Euro erhalten hat?

Ist es wahr, dass Sie den Landtag und das Parlament vorsätzlich angelogenhaben und ein Rechtsgutachten ( das angeblich vorlag) erst 6 tage nach dem Kauf eingeholt haben?

Ist es wahr, das Sie die Verfassung gebrochen haben und den landtag belogen haben? Ich will das nicht glauben. Denn damit hätten Sie Baden Württemberg und den glauben der Bürger an einen Rechtsstaat nochmehr enttäuscht als mit Ihren Aktionen gegen Volks-und Bürgerbefragungen.

Hrald Morun
Esslingen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Morun,

mit der Entscheidung, die EnBW-Anteile zurückzukaufen, stellt die Landesregierung sicher, dass die EnBW AG mehrheitlich und dauerhaft ein baden-württembergisches Unternehmen bleibt. Die Energieversorgung in Baden-Württemberg wird so nicht zum Spekulationsgegenstand. Das Engagement des Landes ist deshalb gut für den Industrie- und Energiestandort Baden-Württemberg.

Die Landesregierung schlägt in dieser strategisch vitalen Frage für unser Land einen ordnungspolitisch sauberen Weg ein, um die Eigentümerstruktur der EnBW AG nachhaltig und optimal auf Dauer im Interesse Baden-Württembergs neu auszurichten. Ein Wechsel in der Eigentümerstruktur der EnBW AG war absehbar. In den nächsten Monaten hätte sich Unsicherheit breit gemacht. Deshalb haben wir frühzeitig und vorausschauend gehandelt, bevor schädliche Spekulationen über die zukünftige Eigentümerstruktur bei der EnBW AG entstehen konnten. Baden-Württemberg hat selbst zugegriffen, bevor profitorientierte Finanzmarktakteure nach den Schalthebeln der baden-württembergischen Energieversorgung hätten greifen können. Das ist im Sinne von 6 Millionen Strom- und Gaskunden, von rund 20.000 Arbeitsplätzen und einer sicheren Daseinsvorsorge hier in Baden-Württemberg.

Die EnBW ist börsennotiert. Deshalb gilt bei Verkaufsverhandlungen strenge Schweigepflicht. Bei vorheriger Behandlung im Parlament wären die Verhandlungen öffentlich geworden. Hedgefonds und Finanzheuschrecken hätten den Preis der Aktie in die Höhe getrieben. Und weil das Übernahmeangebot einer Aktie von ihrem aktuellen Kurswert abhängt, wäre der EnBW-Rückkauf kaum mehr finanzierbar gewesen. Die französischen Eigentümer der EnBW (EDF) lehnte eine vorherige Beratung im Landtag ab. Andernfalls hätte EDF die Verhandlungen platzen lassen. Der Rückkauf der EnBW war nur auf diesem einen Weg möglich: Wir hätten keinesfalls anders handeln können!

Die landeseigene Gesellschaft Neckarpri GmbH kaufte Anteile für 4,67 Milliarden Euro. Die Finanzierung erfolgte über die L-Bank. Die Zinskosten der Finanzierung sind geringer als der Dividendenertrag aus dem Aktienpaket. Unter dem Strich macht das Land bereits im ersten Jahr einen Gewinn von rund 60 Millionen Euro. Der Steuerzahler profitiert davon.

Ich habe den Rückkauf der EnBW-Anteile am 15. Dezember in einer Regierungserklärung im Landtag erläutert. In dieser Erklärung bin ich ausführlich auf die Hintergründe eingegangen. Den Text der Regierungserklärung finden Sie auf der Internetseite von Herrn Ministerpräsidenten Stefan Mappus http://www.stefan-mappus.de.

Ich habe weder die Verfassung gebrochen, noch irgendwen belogen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Mappus