
(...) das Gerücht ist falsch, Geflüchtete haben in der Bundesrepublik keinerlei Anspruch darauf, einen Führerschein finanziert zu bekommen. Liegt eine Arbeitserlaubnis vor, kann in Gleichbehandlung mit deutschen Arbeitssuchenden durch das Jobcenter unter besonderen Umständen eine unterstützende Finanzierung für den Erwerb eines Führerscheins geleistet werden (SGB III § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget - beim Bezug von ALG II in Verbindung mit SGB II § 16 Absatz 1). (...)