Frage an Stefan Liebich von Johann B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Liebich,
es geht das Gerücht, dass Kriegsflüchtlinge aus Syrien von deutschen Behörden die Ausbildung und Prüfung zur Fahrerlaubnis bezahlt bekommen.
Ist das korrekt oder in Vorbereitung ?
Wenn ja, was ist mit der 6- oder 7-stelligen Anzahl an Inländern, die mangels Finanzierbarkeit keine Fahrerlaubnis erwerben können ?
mfg Jonny
Sehr geehrter Herr Blaumann,
das Gerücht ist falsch, Geflüchtete haben in der Bundesrepublik keinerlei Anspruch darauf, einen Führerschein finanziert zu bekommen. Liegt eine Arbeitserlaubnis vor, kann in Gleichbehandlung mit deutschen Arbeitssuchenden durch das Jobcenter unter besonderen Umständen eine unterstützende Finanzierung für den Erwerb eines Führerscheins geleistet werden (SGB III § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget - beim Bezug von ALG II in Verbindung mit SGB II § 16 Absatz 1). Dem geht jedoch eine intensive Prüfung durch das Jobcenter voraus in der auch untersucht wird, ob sich das Arbeitsangebot eines Arbeitgebers unmittelbar auf die Erlangung einer Fahrerlaubnis bezieht. Unabhängig davon arbeiten große Verkehrsunternehmen an Programmen, um in Kooperation mit den Agenturen für Arbeit Nachwuchskräfte unter den Geflüchteten und Migranten zu gewinnen, etwa für eine Ausbildung als Straßenbahn-, Bus- oder U-Bahnfahrer. Wichtige Voraussetzung wäre eine gute Kenntnis der deutschen Sprache, um eine solche Lehrausbildung auch mit guten Erfolgsaussichten in Angriff nehmen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Liebich