Frage an Stefan Evers von Paolo S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Evers,
Sie sind Mitglied des Untersuchungsausschuss BER II im AGH. Zum Thema BER habe ich folgende Frage:
Ist eine der am Bau beteiligten Firmen aufgrund der von ihr verursachten Verzögerungen bei der Fertigstellung des BER zur Zahlung von Vertragsstrafen (Pönalen) verpflichtet und wenn ja, welche Firmen in welcher Höhe, bzw. wenn nein, warum nicht? Wurden Zahlungen bereits im Haushalt vereinnahmt und wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher Zweckbindung?
Abschließend erlaube ich mir die Frage, ob Ihnen bekannt ist, ob der TÜV die beim Bau am BER verwendeten Dübel inzwischen für diese Verwendung zugelassen hat.
Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen
P. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Beantwortung muss ich erklärend voranstellen, dass der 2. Untersuchungsausschuss BER II seine Arbeit und Prüfung noch nicht abgeschlossen hat. Alsbald dies der Fall ist, wird durch den Untersuchungsausschuss ein Bericht erstellt werden und in diesem Zusammenhang auch entschieden, inwieweit welche Erkenntnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Untersuchung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen und dürfen.
Vor diesem Hintergrund und der mir als Ausschussmitglied auferlegten Verschwiegenheitspflicht darf ich Ihre Fragen momentan leider ausschließlich mit den Erkenntnissen schon erfolgter mündlicher Aussagen in öffentlichen Sitzungen im 2. Untersuchungsausschuss BER II oder aus anderen Ausschüssen beantworten. Über Erkenntnisse aus den dem Untersuchungsausschuss vorliegenden vertraulichen Unterlagen bin ich zum Schweigen verpflichtet.
Die bisherigen Anhörungen im Untersuchungsausschuss und auch in anderen Ausschüssen des Abgeordnetenhauses ergaben, dass inzwischen vereinzelt Vereinbarungen zwischen der Flughafengesellschaft und beteiligten Firmen geschlossen wurden, welche bei Nichteinhalten bestimmter Ziele Vertragsstrafen (Pönalen) nach sich ziehen können. Solche Vereinbarungen konnten jedoch laut Flughafengesellschaft nicht mit allen Firmen getroffen werden.
Unsere Untersuchungen zu den Vertragsverhandlungen, dem Inhalt der Verträge und einer Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen vereinbarter Vertragsstrafen sind jedoch nicht abgeschlossen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich zum aktuellen Untersuchungszeitpunkt hierzu keine weiteren Auskünfte geben kann.
Zum Stand 8. August 2019 lagen noch nicht sämtliche Bauartgenehmigungen für die verwendeten Dübel vor und waren seitens der Flughafengesellschaft insbesondere auch noch nicht alle nötigen Anträge bei der hierfür zuständigen Behörde in Brandenburg eingereicht.
Die von Ihnen angesprochenen Themen beschäftigen im Übrigen auch andere Ausschüsse des Abgeordnetenhauses, wie den Unterausschuss Beteiligungsmanagement, dessen Wortprotokolle (beispielsweise vom 4.10.2018, 6.12.18, 14.3.2019, 5.6.2019) unter
https://www.parlament-berlin.de/C1257B55002AD428/CurrentBaseLink/W29ASL5C366DEVSDE?open&Wahlperiode=18&Ausschuss=Unterausschuss%20Beteiligungsmanagement%20und%20-controlling
einsehbar sind und wo Sie sich bei Interesse näher informieren können.
Vielen Dank für Ihr Interesse und herzliche Grüße
Ihr
Stefan Evers