Frage an Stefan Evers von Ursula B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Evers,
1. Frage: würden Sie als Abgeordneter eine Abgeordneten-Klage an den Landesverfassungsgerichtshof mit vorbereiten bzw. unterstützen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe?
2. Frage: Würden Sie sich für die Einführung eines bundesdeutschen Volksbegehrens und Volksentscheids einsetzen und das Ziel einer entsprechenden Bundesratinitiative in einer Berliner Koalitionsvereinbarung verankern (wie es z.B. der Bremer Senat getan hat)?
3. Unterstützen Sie die Bürgerinitiativen und das laufende Volksbegehren S-Bahntisch und Energietisch?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Brümann
Sehr geehrte Frau Brümann,
herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an diesen wichtigen Themen.
Zu 1.:
Bei aller berechtigten Kritik an der Ausgestaltung mancher Aspekte der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe liegen mir bisher keine Anhaltspunkte dafür vor, dass diese unrechtmäßig zustande gekommen wäre. Sicherlich hätte man sich eine engere Einbindung des Parlaments und mehr Transparenz in den damaligen Verhandlungen gewünscht. Als rechtswidrig kann man die getroffenen Vereinbarungen aber wohl nicht bezeichnen. Die Herausforderung für die Politik liegt in meinen Augen vor allem darin, im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit den privaten Anteilseignern der Wasserbetriebe dafür Sorge zu tragen, dass eine Wasserversorgung zu akzeptablen und transparenten Verbraucherpreisen gewährleistet ist und die Leistungsfähigkeit der Leitungsinfrastruktur erhalten bleibt bzw. verbessert wird. Nach wie vor ist das Land Berlin Mehrheitseigner der Wasserbetriebe mit den entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten. Davon ist in der Vergangenheit zu wenig Gebrauch gemacht worden um der eigenen Gewinnerwartungen des rot-roten Senats willen.
Zu 2.:
Grundsätzlich befürworte ich bessere Partizipationsmöglichkeiten bei politischen Entscheidungen und habe damit in meiner Zeit als Bezirksverordneter auf der Kommunalen Ebene auch viele gute Erfahrungen gesammelt. Wo der Dialog zwischen Politik und engagierten Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe stattfindet und von gegenseitigem Respekt getragen wird, kommt man auch zu guten und tragfähigen Ergebnissen. Eine Politik "von oben herab" scheitert hingegen zunehmend an der fehlenden Akzeptanz, und das zu Recht. Hier müssen die richtigen Mittel und Verfahren auf allen politischen Ebenen gefunden werden. Auf der kommunalen Eben schlagen wir beispielsweise vor, den sogenannten "Einwohnerantrag" deutlich zu vereinfachen. Bei den zunehmend komplexen Entscheidungen, wie sie auf der europäischen und Bundesebene getroffen werden, habe ich allerdings starke Zweifel, ob die zwangsläufig stark vereinfachenden und wenig flexiblen Verfahren von Volksbegehren und Volksentscheid zu guten Ergebnissen führen können. Hingegen plädiere ich sehr klar für eine Stärkung der Parlamente und der Verantwortlichkeit der gewählten Abgeordneten.
Zu 3.:
Die Ziele des sogenannten S-Bahn-Tisches teile ich und freue mich, wenn auf diese Weise der Druck auf den rot-roten Senat wächst, endlich zu einer Lösung der S-Bahn-Krise zu kommen. Die CDU hat hierfür gute Vorschläge wie den S-Bahn-Sanierungsvertrag erarbeitet, darüber wird auch mit den Initiatoren des S-Bahn-Tisches zu diskutieren sein. Hinsichtlich der Bestrebungen des Berliner Energietisches teile ich die Einschätzung, dass das Auslaufen der Konzessionsverträge für die Verteilnetze große Chancen bietet für den notwendigen Umbau unserer Energieversorgung. Auch hierüber werden wir in nächster Zeit intensiv diskutieren müssen, insbesondere über Ausgestaltung und Einflussmöglichkeiten der künftigen Netzregulierung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stefan Evers