Frage an Stefan Evers von Stefan F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Evers,
ich entnehme Ihrem Lebenslauf an verschiedenen Stellen, dass Sie an der Uni Potsdam Rechtswissenschaft studiert haben und "Jurist" als Berufsbezeichnung angeben. Heisst das denn auch, dass Sie Volljurist mit zwei juristischen Staatsexamina sind, oder haben Sie Ihre Ausbildung nach dem 1. Staatsexamen abgebrochen?
Nachdem ja nun ein prominenter Kollege aus Ihrer Schwesterpartei gerade viel Aufsehen damit erregt hat, mit seiner juristischen Ausbildung nicht sonderlich sauber in der Außendarstellung umgegangen zu sein, ist es mir wichtig, zu erfahren, ob Sie sich da jeweils nur missverständlich ausdrücken oder ob Sie tatsächlich versuchen zu vertuschen, dass Sie Ihre juristische Ausbildung nicht abgeschlossen haben.
Mit kollegialem Gruß aus Wilmersdorf
Stefan Fronzek
Sehr geehrter Herr Fronzek,
herzlichen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne näher eingehe.
Selbstverständlich habe ich meine juristische Ausbildung nicht abgebrochen, sondern mit dem sogenannten Ersten Juristischen Staatsexamen beendet. Wie Sie wissen, entspricht dieser Abschluss dem akademischen Grad des Diplom-Juristen, wie er von anderen Universitäten verliehen wird und schließt die juristische Universitätsausbildung ab. Sicherlich wollen Sie es mit Ihrer Frage nicht an Respekt für die vielen juristischen Kollegen fehlen lassen, die im Anschluss an ihr Studium direkt ins Berufsleben gestartet sind und sich gegen das mehrjährige Referendariat zum Erwerb der Befähigung zum Richteramt (Zweites Staatsexamen) entschieden haben. Dies hätte auch in meinem Fall weder dem Berufswunsch, noch der Neigung entsprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Evers