Stanislav Jurk, Direktkandidat für Die Linke in Berlin Tempelhof-Schöneberg
Stanislav Jurk
Die Linke
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Frage von Thomas H. •

Was halten Sie von dem Konzept der "Gemeinwohlwohnungen", nach dem private Vermieter, die unterhalb der lokalen Vergleichsmiete bleiben, für Erlöse aus diesen Wohnungen keine Einkommensteuer zahlen?

Stanislav Jurk, Direktkandidat für Die Linke in Berlin Tempelhof-Schöneberg
Antwort von
Die Linke

Sehr geehrter Herr H.,

ich unterstütze die Wohngemeinnützigkeit ausdrücklich! Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit 1990 war ein schwerer Fehler. 

Anders als bspw. die Grünen und die SPD, bleiben wir als Linke nicht auf halber Strecke stehen um die extreme Wohnungskrise zu lösen. Neben einem bundesweiten Mietendeckel (anstatt einer Mietpreisbremse), der Enteignung von profitorientierten Wohnungskonzernen (ein Großteil der bezahlten Miete landet in den ausgezahlten Dividenden an die Aktionäre), fordern wir die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, unbefristete Mietpreisbindung bei sozialem Wohnungsbau, konsequente Verfolgung und höhere Strafen bei Leerstand, Regulierung des "möblierten kurzzeit-Wohnens" (Stichwort: Zweckentfremdung und Umgehung der zulässigen Miethöhe) und ein Vorkaufsrecht für die Kommunen.

Das Ziel ist klar: "Bezahlbare Miete statt fetter Rendite". Auf den freien Markt ist dabei kein verlass und der Staat muss sich darum kümmern. Wenn sich engagierte Unternehmen um bezahlbaren Wohnraum kümmern, anstatt renditeorientiert zu handeln, ist das das genannte Ziel und wird unsererseits ebneso unterstützt!

Die Schaffung eines gemeinnützigen Wohnungssektors ist wohnungspolitisch sinnvoll und ein wichtiger Beitrag zur Krise der sozialen Wohnraumversorgung. Anstatt in Zeiten von explodierenden Mietpreisen weiter Milliarden in Wohngeld und Kosten der Unterkunft fließen zu lassen und damit die Profite der Vermieterinnen und Vermieter zu subventionieren, könnte ein Großteil dieser Ausgaben in die Förderung dauerhaft günstiger Mietwohnungen investiert werden. Menschen mit geringen und durchschnittlichen Einkommen könnten sich so in vielen Fällen ohne Inanspruchnahme von Transferleistungen selbstbestimmt mit Wohnraum versorgen.

  • Ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft soll als gemeinnützig gelten, wenn es sich auf einen dem Gemeinwohl dienenden Zweck verpflichtet: dauerhaft bezahlbare Mieten, vorrangige Vermietung an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie besondere Bedarfsgruppen, die Reinvestition von Überschüssen in Bau, Ankauf und Modernisierung von Wohnungen, Bereitstellung von ökologisch nachhaltigen und barrierefreien Wohnungen sowie eine umfangreiche Mietermitbestimmung.
  • Im Gegenzug erhalten gemeinnützige Wohnungsunternehmen einen privilegierten Zugang zu Fördermitteln, bundeseigenen Grundstücken und Steuervergünstigungen durch die Befreiung von der Körperschafts-, Gewerbe-, Grund-, Grunderwerbs- und Erbschaftsteuer sowie einem reduzierten Umsatzsteuersatz bei Neubau und Instandhaltung.