Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Mathias T. •

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Sonja Eichwede, wie lange wird es dauern, bis die SPD-Fraktion die Folgen von HARTZ IV für die langzeitbetroffenen Bürger gesetzlich geregelt hat? M.Thalheim

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.

Wir wollen in dieser Wahlperiode die Grundsicherung grundlegend überarbeiten und zu einem Bürgergeld entwickeln. Hier muss dringend etwas passieren. Unser Bürgergeld steht für ein neues Verständnis eines haltgebenden und bürgernahen Sozial-
staats. Das Bürgergeld soll digital und unkompliziert zugänglich sein. Bescheide und Schriftwech-
sel sollen eine verständliche Sprache sprechen. Die Regelsätze im neuen Bürgergeld müssen zu
einem Leben in Würde ausreichen und zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen. Das Bürgergeld
muss absichern, dass eine kaputte Waschmaschine oder eine neue Winterjacke nicht zur untrag-
baren Last werden. Die Kriterien zur Regelsatzermittlung werden wir weiterentwickeln und Betrof-
fene und Sozialverbände mit einbeziehen.
Das Ziel muss sein, die hilfsbedürftige Lebenslage gemeinsam zu bezwingen und allen eine Be-
schäftigung und, falls erforderlich, eine Qualifizierung und Weiterbildung zu ermöglichen. Wir set-
zen auf eine umfassende und passgenaue Unterstützung, die die gesamte Bedarfsgemeinschaft
in den Blick nimmt - auf Qualität und gute Netzwerke statt auf eine reine Kennzahlenlogik. Wir
werden die gesetzlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen weiter so verbessern,
dass die Jobcenter und ihre Beschäftigten diesem Auftrag nachkommen können. Wir schaffen das
Recht auf Förderung beim Nachholen eines Berufsabschlusses und führen einen Weiterbildungs-
Bonus ein, der die finanziellen Spielräume spürbar erweitert.
Wir haben wegen der Corona-Pandemie die Vermögensprüfung weitestgehend ausgesetzt. Man
läuft nicht mehr Gefahr, aus der Wohnung ausziehen zu müssen. Dadurch können sich die Be-
hörden und die Betroffenen in den ersten Monaten mit voller Energie auf eine sinnvolle Wieder-
aufnahme der Beschäftigung konzentrieren. Die guten Erfahrungen aus diesen vorübergehenden
Maßnahmen haben uns darin bestätigt, dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft Vermögen und
Wohnungsgröße innerhalb der ersten zwei Jahre nicht überprüft werden und das Schonvermögen
erhöht wird. Das Bürgergeld beinhaltet Mitwirkungspflichten, setzt aber konsequent auf Hilfe und
Ermutigung. Eingliederungsvereinbarungen werden durch eine gemeinsame und auf Augenhöhe
erarbeitete Teilhabevereinbarung ersetzt. Bei ihrer Umsetzung setzen wir auf Befähigung und Be-
stärkung und nicht auf Vorgaben und Zwang. Sinnwidrige und unwürdige Sanktionen schaffen wir
ab. Das sozioökonomische und soziokulturelle Existenzminimum muss jederzeit gesichert sein.
Die Leistungen des Sozialstaates sind soziale Rechte – wer sie benötigt, sollte nicht lange suchen
müssen. Unser Ziel ist es, die Leistungen ohne Hürden und Umwege zugänglich zu machen. Wir
wollen einen Bürgerservice, der nach Lebenslagen berät und alle Leistungen aus einer Hand zu-
gänglich macht. Er ist digital und aufsuchend, wo der Weg zu beschwerlich ist. Ein zugewandter
Sozialstaat hilft, Rechtsansprüche geltend zu machen, und begleitet auch danach beratend alle Schritte.

Beste Grüße

Sonja Eichwede

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