Wie würden Sie als Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Rechtsauschusses reagieren sollte der IStGH einen Haftbefehl gegen Ilham Aliyev erlassen wegen seiner Verbrechen an Armeniern?
Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Derzeit gibt es keinen internationalen Haftbefehl gegen den aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Aliyev. Dennoch wird dem Land und seinem Präsidenten Aliyev immer wieder vorgeworfen, Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Bergkarabach-Konflikt begangen zu haben. Eine entsprechende Klage beim IStGH wurde kürzlich eingereicht. Allerdings ist die rechtliche Situation kompliziert, denn Aserbaidschan ist beispielsweise nicht Mitglied des IStGH. Außerdem verfolgt der IStGH nur bestimmte Straftaten.
Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, einen internationalen Haftbefehl auszuführen. Dies ist allerdings eine Exekutivaufgabe, die den zuständigen Behörden und der Regierung obliegt. In die Ausführung eines internationalen Haftbefehls wäre das Parlament nicht direkt involviert.
Kriegsverbrechen müssen aus meiner Sicht konsequent geahndet werden. Es muss rechtliche Wege geben diese aufzuklären und bei entsprechenden Verdachtsmomenten vor Gericht zu bringen. Auch die Bundesregierung verurteilt Gewalt und Menschenrechtsverletzungen.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen können Sie sich gerne bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede