Sehr geehrte Frau Eichwede :Frage:Wieviel Strom verbraucht die warmepumpe in der Stunde,"kWh"?Dieses wurde noch niemals beantwortet,Stromverbrauch.
"Für Neubauten/Fernwärme".Wie sollen Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen ,ab 2025 in Neubauten /Fernwärme den hohen Strom/Gasverbrauch der Wärmepumpen bezahlen?Zudem kommen die hohen Unkosten des grünen gebaudeenergiegesetz ,Heizunggesetz,Stromfressergesetz,Windenergie ,u.s.w.dazu u.die hohen 2-3× abgerechneten Hauswart Kosten .Mein glaube ist:Das bewusst von dieser Ampel -Regierung ,ab 2025 Grade in Osten Thüringen für viele Mieter/innen ,in Neubauten/Fernwärme mit einem geringfühgigen Einkommen,Mieten,heizen,Strom,u.2-3 Mal abgerechnete Hauswart Kosten unbezahlbar werden.Steigende Armut /Wohnungslosigkeiten ab 2025 ,"hauptsächlich in Osten.Warum werden die Mietpreise laufend erhöht ,z.b.hauswartkosten?"2 hauswartfirmen führen Aufgaben ordnungsgemass aus u.3 hauswartfirma keine ordnungsgemäße oder nicht ausgeführte Leistungen zum Nachteil Mieter/innen in Rechnung stellen.Hohe Nachzahlungen für Mieter/innen,u.s.w..Wann wird das Gesetz ,"Hauswart geändert ,oder abgeschafft?
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen liegt abhängig vom Hersteller im Mittel bei 27 bis 42 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Winter verbraucht ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern im Durchschnitt 1.350 bis 2.100 Kilowattstunden Strom. Wärmepumpen benötigen nur 25 Prozent Strom als Antriebskraft, die restlichen 75 % ihrer Energie beziehen sie aus der Umwelt. Das macht sie besonders klimafreundlich, insbesondere dann, wenn der Strom selbst umweltfreundlich produziert wird. Deshalb geht es jetzt darum, den Ausbau erneuerbarer Energien massiv auszubauen.
Unsere Gesetze sehen verschiedene Maßnahmen vor, um Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten und die Beschaffung zu fördern. Heizungssysteme müssen laut dem Gesetz zunächst nur dann auf klimafreundliche Heizungssysteme umgerüstet werden, wenn alte Anlagen kaputt sind oder das bestehende fossil betriebene Heizungssystem über 30 Jahre alt ist. Kaputte Heizungen dürfen allerdings als Übergangslösung weiterhin temporär fossil betrieben werden.
Um Menschen, die sich das Umrüsten auf eine Wärmepumpe finanziell nicht leisten können, nicht zusätzlich zu belasten, werden sie staatlich unterstützt. Momentan können mindestens 30 Prozent der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe übernommen werden.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Person bekommen zusätzlich 30 Prozent der Kosten für den Einbau erstattet. Den Austausch von funktionierenden Heizungen, wie zum Beispiel Öl- und Gasheizungen, übernimmt der Staat mit 20 Prozent der Kosten. Dieser Bonus ist allerdings befristet bis 2028 und reduziert sich danach jährlich.
Insgesamt ist es abhängig von verschiedenen Faktoren möglich, maximal 70 Prozent der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe durch den Staat finanziert zu bekommen.
Somit wird etwas Entscheidendes möglich: Der Klimaschutz ist auch im Falle dieses Gesetzes sozial gerecht gestaltet. Das ist der SPD als sozialdemokratische Partei besonders wichtig.
Im Zuge der Wohnungsnot ist es mir wichtig, dass insbesondere in der Stadt deutlich mehr Wohnungen entstehen. In der bisherigen Regierungskonstellation waren viele Projekte leider nicht mehr einigungsfähig. Dazu gehört auch die Mietpreisbremse, ein Kernthema der SPD. Der Ausbau neuer Wohnungen bleibt ebenfalls ein wichtiges Projekt. Denn das eine geht nur mit dem anderen. Bisher sorgte unter anderem die allgemeine wirtschaftliche Lage und geringe Investitionsbereitschaft, aber auch zu hohe bürokratische Hürden dafür, dass Ziele noch nicht erreicht wurden. Darum wird es auch in der nächsten Legislatur gehen, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und Investitionsanreize zu setzen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede