Werden bereits Eingebürgerte einen Anspruch auf die doppelte Staatsbürgerschaft haben?
Sehr geehrter Herr Bartol,
ich habe in Deutschland ein Masterstudium abgeschlossen und wurde nach paar Jahren Arbeit eingebürgert, wobei ich auf meine bisherige Staatsangehörigkeit verzichten musste. Nun wird viel über das Beibehaltungsrecht gesprochen. Auch der Bundeskanzler Scholz meinte, die Staatsangehörigkeitsrecht muss gelockert werden. Sollten Sie das Gesetz über die Mehrstaatigkeit durchsetzen, wird dieses Recht nur für Neueingebürgerte gelten oder werde ich meine ehemalige Staatsangehörigkeit zurückbekommen dürfen? Könnten Sie auch sagen, wann das Gesetz voraussichtlich in Kraft tritt?
Mit freundlichen Grüßen,
Sergej I.
Sehr geehrter Herr I.,
wir haben die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit im Koalitionsvertrag vereinbart. Das BMI arbeitet mit Hochdruck an einem entsprechenden Entwurf. Im Kabinett wird der Entwurf voraussichtlich im Januar sein. Die Zulassung der Mehrstaatigkeit soll dabei in alle Richtungen wirken, also sowohl bei Einbürgerungen als auch für deutsche Staatsangehörige, die eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen möchten. Ob das jeweilige ursprüngliche Herkunftsland die abgegebene Staatsangehörigkeit unkompliziert wieder erteilt, liegt nicht in unserem Einflussbereich, sodass ich darüber keine Aussage treffen kann.
Viele Grüße
Sören Bartol