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Sören Bartol
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Frage von Aron E. •

Würden Sie das "Schwarzfahren" zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen?

Momentan kann ein wiederholtes "Schwarzfahren" sogar zu einer Gefängnisstrafe führen, finden Sie das nicht unverhältnismäßig?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr E.,

die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrausweis (Fahren ohne Fahrschein) wird als Beförderungserschleichung gemäß § 265a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr bestraft. Als SPD wollen wir den Tatbestand der Leistungserschleichung in § 265a StGB aus dem Strafgesetzbuch streichen und das Fahren ohne Fahrschein so entkriminalisieren.

Dabei ist mir wichtig zu betonen, dass Schwarzfahren absolut nicht in Ordnung ist und weiterhin durch Geldzahlungen sanktioniert werden muss, dies dann aber auf einer anderen Rechtsgrundlage.

Beste Grüße

Sören Bartol

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