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Sören Bartol
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Frage von Michael A. •

Frage an Sören Bartol von Michael A. bezüglich Naturschutz

Sehr geehrter Herr Bartol,

obwohl der Planfeststellungsbeschluss zum Schutz von Fledermäusen nächtliches Licht im Dannenröder Forst nur sehr eingeschränkt erlaubt, wird die Trasse weiterhin beleuchtet. Das tote Licht mag dabei eine Verbesserung gegenüber dem weißen Licht sein, ist aber dennoch eine große Belastung für die lichtempfindlichen Tiere.
Was werden Sie unternehmen, damit die verantwortlichen Unternehmen den Tierschutz im Planfeststellungsbeschluss umsetzen?
Danke für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Albrecht

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Albrecht,

vielen Dank für Ihre Frage. Bzgl. der A 49 stehe ich im engen Kontakt mit allen Beteiligten Akteuren und habe mich hinsichtlich Ihrer Frage unterrichten lassen.
Nach Auskunft der Autobahn GmbH umfasst der Planfeststellungsbeschluss konkrete Vorgaben für nächtliches Bauen, die auch Auflagen für eine Beleuchtung umfassen. Die in einem Teilbereich der Trasse temporär errichtete Beleuchtungsanlage dient nicht dem Bauen, sondern der Sicherung des Baufeldes und der Verhinderung von Straftaten, insofern greifen die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses nicht unmittelbar.

Eine mögliche Reduktion der Beleuchtung im Dannenröder Wald wurde Anfang Mai in Abstimmung mit einem Fachbüro abgestimmt, das von der DEGES für Fragen des Artenschutzes beauftragt ist. Dabei wurde auch eine Bewertung der Situation für die Fledermäuse vorgenommen. Im Ergebnis konnte die Intensität der Beleuchtung reduziert werden. Die zuständige Naturschutzbehörde wurde beteiligt und ist der Auffassung, dass die Fledermauspopulation vor Ort nicht wesentlich beeinträchtig wird. Eine nachteilige Wirkung der Beleuchtung hinsichtlich des Artenschutzes ist daher nicht zu befürchten.
Der Einhaltung der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Artenschutz wird besonderes Augenmerk geschenkt und durch entsprechende Kontrollen durch von der Autobahn GmbH beauftragten Unternehmen überwacht.

Ebenso wurde seitens der Autobahn GmbH das beauftragte Bauunternehmen angewiesen, die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zum nächtlichen Bauen einzuhalten und nachts nicht zu bauen. Diese Vorgaben wurden und werden eingehalten. Wie bereits ausgeführt werden einzelne Baustellenbereiche nachts zur Sicherung und zur Verhinderung von Straftaten beleuchtet und bewacht.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

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