Frage an Sören Bartol von Thorsten D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Ist ihnen die Problematik betreffs Privatinsolvenz und Zwangsräumung von Genossenschaftswohnungen bekannt ?
Ein BGH Urteil von letztem Jahr ermöglicht es dem Verwalter die Anteile für solche Wohnungen einzuziehen.
Was tut man gegen dieses verfassungswidrige Urteil ?
Wie will man in Zukunft verhindern das dadurch Menschen auf die Strasse gesetzt werden ?
Schafft man auch Möglichkeiten für Männer, ausser Obdachlosenunterkünfte, wo sie dann bleiben können ?
Wie schränkt man die Möglichkeiten von Genossenschaften in diesem Fall ein, die dann die Umstände benutzen um die eigene Satzung zu missachten? (Veräusserung der Anteile an Dritte)
Wie wird gegen Städte vorgegangen die ihren Pflichten zur Schaffung und Vermittlung von günstigen Wohnraum nicht nachkommen ?
Sehr geehrter Herr Dlugosch,
bitte entschuldigen Sie die zugegebenermaßen sehr lange Zeit, die seit Ihrer Frage ins Land gegangen ist. Leider ermöglicht abgeordnetenwatch.de es nicht, Zwischenstände bzw. vorläufige Informationen zu veröffentlichen.
Ihre Anfrage war der Anlass dafür, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der zuständigen SPD-Arbeitsgruppe Recht jetzt mit der Problematik auseinandergesetzt haben. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft müssen besser vor Wohnungsverlust geschützt werden. Das gilt nicht nur in der Insolvenz, sondern auch im Einzelzwangsvollstreckungsrecht.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird dies im Rahmen der Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens aufgreifen und versuchen, entsprechende Änderungen durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol