Wie stehen Sie politisch zu den neuen Leitlinien zur Behandlung von geschlechtsdysphorischen Kindern und Jugendlichen ?
Sehr geehrte Frau Koß,
die Leitlinienkommission stellte neue Leitlinien zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie vor. Demnach sollen die bisherigen Altersgrenzen für Hormonbehandlungen und OPs fallen. Es werden keine Altersgrenzen mehr für Mastektomien oder genitalchirurgische Eingriffe definiert. Wie ist Ihre politische Haltung hierzu ? Quellenverweis:
https://www.emma.de/artikel/trans-kinder-ein-medizin-skandal-340959
In unserem Sozialrecht haben nur Menschen mit klinisch relevantem Leidensdruck und einer krankheitswertigen Störung das Recht darauf, dass die Kosten für ihre Behandlung von den Krankenkassen, also der Solidargemeinschaft, übernommen werden (siehe vorbenannten Emma-Artikel). Besteht mit der Entpathologisierung von Geschlechtsdysphorie die Gefahr, dass Krankenversicherungsträger die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Operationen verweigern mit der Begründung, dass die Geschlechtsdysphorie keine krankheitswertige Störung sei ?
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner politischen Haltung zu diesem wichtigen Thema.
ich setze mich dafür ein, dass das Recht auf Selbstbestimmung und die medizinische Versorgung von Menschen mit Geschlechtsdysphorie in unserem Sozialrecht verankert werden. Dies beinhaltet auch die Sicherstellung der Kostenübernahme für notwendige medizinische Eingriffe durch die Krankenkassen.
Mit freundlichen Grüßen
Simona Koß